Tierärzte bedauern Urteil: "Rasselisten" bleiben zulässig - und ungeeignet

Die Gefährlichkeit von Hunden darf zunächst bis auf weiteres aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse bestimmt werden. Das geht aus dem Urteil hervor, das der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts heute in dem Beschwerde-Verfahren "Kampfhunde" verkündet hat. Die Bundestierärztekammer bedauert dieses Urteil außerordentlich. Sie fordert die Bundesregierung auf, jetzt eine aussagekräftige Statistik über Beißvorfälle einzuführen, damit die Regelungen zu gefährlichen Hunden möglichst bald den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden können.

Tatsächlich gibt es nämlich keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass bestimmte Hunderassen per se aggressiv sind. Darauf hat der tierärztliche Dachverband seit Jahren immer wieder hingewiesen. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist vielmehr durch äußere Einflüsse wie Haltung und Erziehung bedingt und deshalb nur individuell zu beurteilen. Die pauschale Maßregelung von Hunden anhand so genannter Rasselisten gaukelt damit eine scheinbare Sicherheit vor, ist aber tatsächlich nicht geeignet, den Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden zu verbessern. Auch das Bundesverfassungsgericht hat offensichtlich Zweifel an der Regelung aufgrund der Rassezugehörigkeit und hat den Gesetzgeber aufgefordert, "die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen".

Die Bundestierärztekammer hat immer wieder gefordert, Rasselisten abzuschaffen und sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die tatsächlich dem Schutzbedürfnis des Menschen dienen:

  • Die Sachkunde der Hundehalter muss verbessert werden.
  • Alle Hunde, die auffällig werden, müssen einem Tierarzt zum Wesenstest vorgestellt werden. Die Ordnungsbehörden müssen ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.
  • Alle Hunde müssen fälschungssicher und unverwechselbar per Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden.
  • Alle Hunde sollten haftpflichtversichert sein.

Die Bundestierärztekammer appelliert an die Länder, ihre Bestimmungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden in diesem Sinne zu überarbeiten. Sie bietet dafür sachverständige Hilfe an.