Wer in Niedersachsen einen Hund halten möchte, muss laut Niedersächsischem Hundegesetz die erforderliche Sachkunde nachweisen. Eine Ausnahme besteht für bestimmte Berufs- und Personengruppen und für Menschen, die in den zehn Jahren vor dem 01. Juli 2013 für mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Alle anderen müssen vor Aufnahme der Hundehaltung den theoretischen Teil der Sachkundeprüfung ablegen und im ersten Jahr der Hundehaltung den praktischen Teil absolvieren.

Die Prüfung wird abgenommen von vom Landkreis zugelassenen Prüfern. Zur Prüfung ist auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis mitzubringen.

Der theoretische Teil besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen. Dieser kann online am Computer des Prüfers oder offline in Papierform (teurer) abgelegt werden. Auf den Seiten des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums finden sich


Ein gutes Buch zur Vorbereitung ist: Sachkundenachweis für Hundehalter, Celina del Amo, Ulmer-Verlag, ISBN-13: 9783800177899, 12,90 Euro

Hier finden Sie Fragenkataloge, mit denen Sie sich auf die theoretische Prüfung vorbereiten können.

Die praktische Prüfung wird mit dem Hund während des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt. Sie wird durchgeführt als Spaziergang in einer öffentlichen Grünfläche und als Stadtbummel. Dabei werden 11 Situationen abgeprüft. Es geht darum, zu klären, ob der Halter den Hund jederzeit unter Kontrolle hat und sich dem Hund sowie Menschen und anderen Hunden gegenüber angemessen verhält.

Die Kosten belaufen sich für jeden Teil und für jeden Versuch auf ca 75,-- Euro. Bei Nichtbestehen können beide Teile beliebig oft wiederholt werden.

Ich bin durch den Landkreis Cuxhaven als Prüferin für die Abnahme des Sachkundenachweises für Hundehalter zugelassen.