Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht oder in die EU eingeführt werden, muss ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.

Es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen nationalem Impfausweis und Heimtierausweis:

  • Die Pässe müssen schon beim Druck individuell durchnummeriert werden, die Herstellung ist also teurer als bisher. Daher können die neuen Pässe nicht mehr unentgeltlich von Tierärzten erworben bzw. an die Tierhalter weitergegeben werden. Der Preis liegt bei etwa 2,50 € .
  • Die Ausstellung des Heimtierausweises ist ohne Kennzeichnung des Tieres nicht möglich.

Eine Blutuntersuchung auf bestehenden Tollwutschutz ist erforderlich, wenn ein Tier aus bestimmten Ländern (z. B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Mexiko) in die EU einreisen soll. Für Einreisen aus diesen Länder sind zum Teil erhebliche Wartezeiten - bis zu 9 Monate - nach der Tollwutimpfung erforderlich.

Was sich überhaupt nicht empfiehlt, ist, den Grenzübertritt einfach so zu versuchen. Wenn man an der Grenze erwischt wird, kann man zurückgeschickt werden, oder das Tier kann beschlagnahmt werden, bis die Unterlagen vorgelegt werden. Auch bei Ländern, in die man inzwischen ohne Grenzkontrolle einreisen kann, ist Vorsicht geboten. Hier können Kontrollen im Binnenland durchgeführt werden und dann muss das Tier zwingend beschlagnahmt werden!

Ab 2016 gibt es neue Heimtierausweise nach einem neuen Standard, die alten Ausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die jeweils aktuellsten Information gibt es direkt bei der Europäischen Union.