Die meisten Krokodile sind für die Haltung durch Privatpersonen wenig geeignet, da sie sehr groß werden und ein Alter von 40 bis über 100 Jahre erreichen. Sie müssen sowohl über einen großen Wasserteil als auch einen entsprechend großen Landteil verfügen. Da sie zumindest zeitweilig auch gegen Artgenossen unverträglich sein können, muss eine Absperrmöglichkeit vorhanden sein. Eine Haltung sollte nur genehmigt werden, wenn entsprechende Anlagen auch für große Tiere vorhanden sind, da eine spätere Unterbringung bei anderen Haltern, wenn die Tiere zu groß werden, nicht möglich ist.
Pro zusätzliches Tier: 20 % mehr Wasserfläche + 10 % mehr Landfläche. Unabhängig vom Ergebnis der Berechnungen wird die Mindesthöhe aus praktischen Erwägungen auf 2 m beschränkt. Die Maße der Grundfläche, bezogen auf die KRL sind Empfehlungen, aber keine Festlegungen für die Flächengestaltung, die auch anders sinnvoll sein kann, z. B. Gliederung in zwei Landteile.
Wegen der großen Schwierigkeiten einer anderweitigen Unterbringung ist bei sehr großen Exemplaren großwerdender Krokodile die derzeitige Unterbringung zu dulden, auch wenn die Anforderungen im Hinblick auf die Gehegedimensionen nicht erfüllt werden. In diese Anlage dürfen jedoch keine weiteren Tiere gesetzt werden. Diese Duldung gilt nicht für Wanderausstellungen.

Art Habitatansprüche Gehegegröße
für 1,1
(L x B x H)
in KRL
Grund-
tempe-
ratur
° C
Sonnen-
plätze
lokal
° C
soziale
Zusammen-
setzung
(Lebenser-
wartung in Jahren, je nach Größe)
Bemerkungen/
Besonderheiten
KROKODILE  
alle Arten tropische und subtropische Gewässer und Ufer 4 x 3 Landteil (L x B) und
5 x 4 x 0,3 Wasserteil
Luft und Wasser 25 - 30 Landteil 40 1,1 - 1,x
40 - > 100
zum Teil Verstecke, räumliche Gliederung, Sichtblenden