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Erklärung

Die Unterzeichner erheben im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gutachtens über Mindestanforderungen für das Halten von Zierfischen (Süßwasser) folgende Forderungen:

  1. Alle für den Handel bestimmten Importtiere, unabhängig davon, ob es sich dabei um Wildfänge oder um importierte Nachzuchten handelt, müssen, ehe sie an Dritte weitergegeben werden dürfen, durch den jeweiligen Importeur zur Eingewöhnung und zur gesundheitlichen Überwachung in einer angemessenen Quarantäne unter veterinärmedizinischer Kontrolle gehalten werden, die dem jeweiligen tierärztlichen Kenntnisstand entspricht.
  2. Mitentscheidend für eine verantwortungsvolle und tiergerechte Zierfischhaltung ist die Qualität der Beratung im Tierhandel. Aus diesem Grund ist eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung des Verkaufspersonals im Lebendtier-, aber auch im Zubehörhandel, dringend erforderlich. Eine Sachkundeprüfung sollte im Rahmen der Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz für alle Bundesländer eingeführt werden. Es wird hierzu empfohlen, dass von den an der Erstellung des Gutachtens über "Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)" beteiligten Verbänden ein verbindlicher Katalog erstellt wird.
  3. Alle Personen, die sich mit der Haltung und Zucht von Fischen beschäftigen, müssen gemäß § 2 Ziffer 3 Tierschutzgesetz sachkundig sein.
    Grundsätzlich sollte für die Haltung von aufgrund ihrer Größe oder Lebensweise besonders schwierig zu pflegenden Arten die Sachkunde des Halters und das Vorliegen der nötigen Haltungsvoraussetzungen entsprechend § 2 Tierschutzgesetz nachgewiesen werden. Der Handel sollte seinen Beitrag hierzu leisten, indem er aufklärend und umfassend den potentiellen Käufer berät und schwierig zu pflegende Fische an den Verkaufsaquarien besonders kennzeichnet. Eine Liste sachkunderelevanter Arten sollte auf Initiative des BML von den an der Erstellung des Gutachtens über "Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen (Süßwasser)" beteiligten Verbänden erstellt werden. Sofern das BML eine auf § 13 Abs. 3 Tierschutzgesetz gestützte Verordnung vorbereiten sollte, soll in bezug auf Süßwasserfische diese Liste berücksichtigt werden.
  4. Zum Schutz der natürlichen Bestände sollte der Bedarf an Aquarienfischen vorwiegend aus Nachzuchten gedeckt werden. Diese können - unter hinreichender Beteiligung der indigenen Bevölkerung - ggf. auch in den Herkunftsländern der Zierfische erzielt werden. Importe naturentnommener Tiere sollten nur noch erfolgen, wenn sie sowohl den Anforderungen des Tierschutzes als auch den Grundsätzen einer nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen entsprechen.
    Nachhaltige Projekte, wie z. B. das in der Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz zur "Nachhaltigen Nutzung" (LINKE, H. in JELDEN, D., SPROTTE, 1. & GRUSCHWITZ, M., 1998) vorgestellte und von der Universität in Manaos betreute Projekt "PIABA" in Barcelos am mittleren Rio Negro, sollten durch Schaffung geeigneter, auch marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen unbedingt gefördert werden.
    Zuchtbetriebe von Aquarienfischen außerhalb der Herkunftsländer sind abzulehnen, wenn durch sie eine Gefahr der Faunenverfälschung droht. Solche Betriebe sollten baldmöglichst auf autochthone Arten umgestellt werden. Es ist insbesondere aus ökologischer Sicht bedenklich, wenn gebietsfremde Arten, beispielsweise südamerikanische Salmler und Cichliden in südostasiatischen Zuchtbetrieben in Teichen und anderen offenen Gewässern gehältert und gezüchtet werden.

Der Deutsche Tierschutzbund gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zur vorliegenden Erklärung folgende Differenz zu Protokoll:
Naturentnahmen lehnen wir selbst unter den Aspekten der tierschutzgerechten Durchführung und der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wegen der damit verbundenen Tier- und Artenschutzprobleme generell ab.

 

Dr. Markus Biffar



Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
Horst Linke



Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
Prof. Dr. Dieter Jauch



Verband deutscher Zoodirektoren e. V. (Vorsitz)
Horst Linke



Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. -VDA-
Gerd Köhlmoos



Industrieverband Heimtierbedarf e.V.

Günter Meckfessel



Zierfischgroßhandel im Zentralverband
zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.

Dr. Petra Kölle




Bundestierärztekammer e.V.
Dr. Heike Pankatz



Deutscher Tierschutzbund e. V.
Dr. Jochen Weins




Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
Dipl.-Biologe Wolfgang Rades




Deutscher Naturschutzring e.V.
NABU-Artenschutzzentrum Leiferde