Vögel

Gesetzliche Bestimmungen für die Haltung von Geflügel

Für Geflügelhaltungen gelten eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die unabhängig von der Bestandsgröße greifen, also auch für Kleinstbestände wichtig sind:

  • Die Haltung von Geflügel, also Hühnern, Gänsen, Enten, Puten und Wachteln muss bei der zuständigen Tierseuchenkasse durch den Halter gemeldet werden. Für Niedersachsen zuständig ist die Niedersächsische Tierseuchenkasse, Brühlstr. 9, 30169 Hannover. Die Anmeldung kann formlos per Post oder über das Onlineformular erfolgen.
  • Laut Geflügelpest-Schutz-Verordnung müssen Hühner und Puten gegen das Newcastle-Virus (atypische Geflügelpest) geimpft werden. Diese Impfung muss durch einen Tierarzt erfolgen und zwar beginnend im Kükenalter mit zwei Wochen, dann in der 7. und 21. Woche und danach alle 3 Monate.
  • Laut derselben Verordnung kann jederzeit eine Aufstallungspflicht amtlich angeordnet werden. Es ist sinnvoll, dass sich alle Halter auf diese Situation vorbereiten und entsprechend geräumige Ställe zur Verfügung haben.
  • Alle Behandlungen mit rezeptpflichtigen Medikamenten müssen durch einen Anwendungs- und Abgabebeleg dokumentiert werden. Diese Belege müssen vom Halter mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
  • Da die Nutzgeflügelarten zu den lebensmittelliefernden Tierarten zählen, dürfen sie nur mit für die jeweilige Tierart zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Eine Verwendung von anderen Medikamenten ist nicht zulässig.
  • Bei der Anwendung von Medikamenten ist auf die vorgeschriebene Wartezeit für den Verzehr von essbaren Geweben bzw. Eiern zu achten.

Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien

Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln

vom 10. Januar 1995

I. Allgemeiner Teil
Papageien (Psittacidae) sind soziale Vogelarten, die, mit Ausnahme von Europa, auf allen Kontinenten verbreitet sind. Sie besiedeln unterschiedliche Lebensräume, wie zum Beispiel tropische Regenwälder, Savannen, Halbwüsten, Bergwälder und Páramos bis in Höhen von 4000 m über NN und darüber.
Das Nahrungsspektrum bei Papageien variiert erheblich. Viele Arten nehmen Sämereien auf, andere Arten haben sich auf Frucht- oder Nektarnahrung spezialisiert.
Papageien sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, Höhlenbrüter.
Zur Zeit kennt man über 340 Papageienarten, davon pflanzen sich 203 Arten (AZ-Nachzuchtstatistik 1984 - 1993) regelmäßig in Menschenobhut fort. Wellensittiche, Melopsittacus undulatus, und Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus, werden seit Mitte des 19. Jh. gezüchtet, sind domestiziert und werden in diesem Papier nicht berücksichtigt (ein entsprechendes Gutachten ist in Arbeit).
Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, daß sie artgeprägt sind.
Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der Nachzucht gewährleistet ist.
Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig- oder Schutzraumausstattung, z. B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten Gegenständen, zu entsprechen.
Dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist durch Paarhaltung oder, bei begründeter Einzelhaltung, durch tägliche ausreichende Beschäftigung mit dem Vogel nachzukommen.
Papageien können mit einer Reihe anderer Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit ist zu achten.
Einfuhr, Ausfuhr und Besitz von Papageien (mit Ausnahme von Nymphen- und Wellensittichen)werden durch Artenschutzbestimmungen geregelt1.
Die Zucht aller Papageien ist nach Tierseuchengesetz2 genehmigungspflichtig; entsprechend der Psittakoseverordnung3 sind alle Papageien zu kennzeichnen. Die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung4 legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine Quarantäne fest.

II. Spezieller Teil
Im folgenden werden die Papageien in die 4 Gruppen - Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras sowie Loris und andere nektartrinkende - Arten eingeteilt.

A. Allgemeine Haltungsansprüche
Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht und vielfältige Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können.
Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen.
Für das Halten von Papageien aus Naturentnahmen ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum erforderlich, um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche von Käfigen und Volierenanlagen muß deshalb mindestens 50% größer sein als in den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A angegeben.
Zwischen Käfigen oder Volieren können Trennwände zum Schutz vor Bißverletzungen erforderlich sein.
Bei Außenvolierenhaltung muß ein Schutzraum5 oder, im Einzelfall, Witterungsschutz vorhanden sein, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Nur bei schädlicher Witterung, z. B. strengem Frost, dürfen die Vögel tagsüber im Schutzraum gehalten werden. Für die Arten, die in der Regel in temperierten Räumen gehalten werden müssen, ist eine Innenvoliere entsprechend den Maßen der Außenvoliere einzurichten. Einzelheiten zu Mindesttemperaturansprüchen werden pro Artengruppe weiter unten angeführt. Futter- und Wasserstellen sind im Winter im Schutzraum anzubringen. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Der Boden des Käfigs, der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch o. ä. geeignetem Material abzudecken und möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Der Boden einer Außenvoliere kann entweder Naturboden oder mit einem Belag aus Sand, Kies o. ä. versehen sein. Das Material der Volieren, Käfige und deren Ausstattung darf nicht zu Gesundheitsschäden führen, soll leicht zu reinigen und muß so verarbeitet bzw. angebracht sein, daß Verletzungen nicht auftreten können. Die Vergitterung soll aus Querstäben oder Geflecht bestehen. Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens 2 Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so angebracht sind, daß möglichst lange Flugstrecken entstehen.
Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
Eine Badeeinrichtung sollte möglichst ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel nicht, sollen sie bei geeignetem Wetter mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden.
In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die tägliche Beleuchtung soll 12 Stunden betragen, aber auch nicht überschreiten; der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten.
Bei Schwarmhaltung müssen während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen angeboten werden als Paare im Gehege sind, um Streitigkeiten zu minimieren.
Besondere Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt nicht, Papageien ganzjährig mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müssen, je nach Vogelart, auch Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter und, zumindest während der Jungenaufzucht, tierisches Eiweiß angeboten werden.
Loris, Fledermauspapageien und Schwalbensittiche müssen Nektarfutter erhalten und dürfen nicht an ausschließliche Körnerfütterung gewöhnt werden. Fledermauspapageien, Schwalbensittiche und einige Loriarten benötigen neben dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden Arten auch Obst.
Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren.
Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren. Über Untersuchungen und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt werden.


1. Sittiche mit den Gattungen6:
Alisterus, Aprosmictus, Aratinga, Barnardius, Bolborhynchus, Brotogeris, Cyanoliseus, Cyanoramphus, Enicognathus, Eunymphicus, Geopsittacus, Leptosittaca, Myiopsitta, Nandayus, Neophema, Ognorhynchus, Pezoporus, Platycercus, Polytelis, Prosopeia, Psephotus, Psittacula, Purpureicephalus, Pyrrhura, Rhynchopsitta.

1.1 Grundsätzliches
Sittiche sind langschwänzige Papageien, die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und Steppen als auch Wälder bewohnen.
Zu den kleinen Vertretern gehören die Grassittiche der Gattung Neophema mit Gesamtlängen (GL) um 20 cm und Körpermassen (KM) um 37 g. Einer der größten ist der Arasittich, Rhynchopsitta pachyrhyncha, mit einer GL um 38 cm und einer KM um 440 g.
Außerhalb der Brutzeit leben Sittiche in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger große Schwärme, während der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise.
1.2 Unterbringung
Südamerikanischen Sittichen mit den Gattungen Aratinga, Pyrrhura, Brotogeris oder Bolborhynchus müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden, andere Sittiche benötigen nur zur Fortpflanzung Nisthöhlen.
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe in m
Grundfläche des
Schutzraumes in m2
bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0


Die Temperatur im Schutzraum soll 5° C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr Temperaturen von mindestens 10°, C erforderlich.
Für Halsbandsittich, Mönchssittich, Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.


2. Kurzschwänzige Papageien mit den Gattungen:
Agapornis, Amazona, Bolbopsittacus, Cacatua, Callocephalon, Calyptorhynchus, Coracopsis, Cyclopsitta, Deroptyus, Eclectus, Eolophus, Forpus, Geoffroyus, Graydidascalus, Gypopsitta, Hapalopsittaca, Micropsitta, Nannopsittaca, Nestor, Pionites, Pionopsitta, Pionus, Poicephalus, Prioniturus, Probosciger, Psittacara, Psittacella, Psittaculirostris, Psittacus, Psittinus, Psittrichas, Strigops, Tanygnathus, Touit, Triclaria.

2.1 Grundsätzliches
Vertreter dieser Gruppe bewohnen die unterschiedlichsten Lebensräume von Meereshöhe bis in alpine Regionen.
Zu den kleinsten Arten gehören die Sperlingspapageien der Gattung Forpus (GL 12 - 15 cm, KM 25 - 30 g), zu den größten der Gelbhaubenkakadu, Cacatua galerita (GL 50 cm, KM 900 g), und der Kea, Nestor notabilis (GL 50 cm, KM 950 g).
Diese Papageien leben außerhalb der Brutzeit überwiegend in Familienverbänden oder im Schwarm, zur Brutzeit meist paarweise.
2.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m2
bis 25 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
über 25 bis 40 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0
über 40 3,0 x 1,0 x 2,0 2,0


Während der Zuchtperiode können Agapornis- und Forpus-Arten auch in Käfigen von 0,80 x 0,40 x 0,40 m untergebracht werden.
Die Temperatur im Schutzraum darf für Cyclopsitta, Deroptyus, Eclectus, Forpus, Geoffroyus, Graydidascalus, Gypopsitta, Micropsitta, Pionites, Pionopsitta, Prioniturus, Psittacella, Psittaculirostris, Psittinus, Psittrichas, Tanygnathus, Triclaria 15° C, für alle anderen 10°C nicht unterschreiten.
Für Nachzuchten der Gattungen Cacatua, Callocephalon, Eolophus, Hapalopsittaca, Nannopsittaca, Poicephalus kann die Temperatur im Schutzraum 5° C betragen, für Agapornis muß der Schutzraum frostfrei sein. Für den Kea genügt ein Witterungsschutz.
Weißbauchpapageien (Pionites-Arten) benötigen ganzjährig Schlafkästen, andere Arten beziehen Höhlen meist nur zur Fortpflanzung.


3. Aras mit den Gattungen
Anodorhynchus, Ara, Cyanopsitta, Diopsittaca.

3.1 Grundsätzliches
Aras sind Bewohner des Tieflandregenwaldes und der unteren Bergregionen in Süd- und Mittelamerika. Lebensräume sind meist feuchte Wälder, aber auch Galeriewälder oder trockenere Regionen mit laubabwerfenden Bäumen.
Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn-Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30 cm, KM 136 g), der größte der Hyazinth-Ara, Anodorhynchus hyacinthinus (GL 98 cm, KM 1500 g).
Außerhalb der Brutzeit leben Aras paarweise, in Familienverbänden oder kleinen Gruppen.
3.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m2
bis 40 2,0 x 1,0 x 1,5 1,0
über 40 bis 60 3,0 x 1,0 x 2,0 1,0
über 60 4,0 x 2,0 x 2,0 2,0


Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur, die 10° C nicht unterschreitet.


4. Loris und andere nektartrinkende Arten mit den Gattungen:
Chalcopsitta, Charmosyna, Eos, Glossopsitta, Lathamus, Loriculus, Lorius, Neopsittacus, Oreopsittacus, Phigys, Pseudeos, Psitteuteles, Trichoglossus, Vini.

4.1 Grundsätzliches
Diese Nahrungsspezialisten sind Bewohner von Wäldern oder baumbestandenen offenen Landschaften. Ihre Verbreitung erstreckt sich von Meereshöhe bis in alpine Bereiche der Äquatorialzone (bis 4000 m über NN).
Fledermauspapageien (Loriculus-Arten) erreichen bei GL von 10,5 bis 16 cm eine KM von12 bis 35g.
Zu den größten Loris gehört der Frauenlori, Lorius lory, mit einer GL von 31 cm und einer KM von 240g.
Außerhalb der Brutzeit leben diese Papageien in Familienverbänden, Gruppen oder Schwärmen, die auf der Suche nach Nahrung, d. h. blühenden Bäumen, die ihnen Pollen und Nektar liefern, umherstreifen.
4.2 Unterbringung
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m2
bis 20 1,0 x 0,5 x 0,5 0,5
über 20 2,0 x 1,0 x 1,0 1,0


Die Temperatur im Schutzraum muß mindestens 10° C, für Fledermauspapageien 15° C, betragen, für Loris aus Bergregionen, z.B. Charmosyna papou, darf sie 5° C nicht unterschreiten. Für die kälteunempfindlicheren Schwalbensittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.
Der Boden von Käfigen oder Innenvolieren muß wegen der flüssigen Ausscheidungen der Tiere mit saugfähiger Einstreu abgedeckt oder mit einem Zwischenboden versehen werden. Volieren können auch gefliest, betoniert oder mit anderem abwaschbarem Material ausgestattet sein. Das für diese Nahrungsspezialisten notwendige Futter muß frisch zubereitet sein und das Futtergeschirr gründlich gereinigt werden.

B. Besondere Haltungsbedingungen
1. Kranke oder verletzte Vögel
Die unter den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A beschriebenen Haltungsanforderungen gelten nicht für kranke oder verletzte Vögel, sofern nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist.
2. Zoofachhandel

In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, daß die Papageien nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten wird. An den Käfigen muß durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird.
3. Transport innerhalb Deutschlands

Transportbehältnisse müssen so beschaffen sein und der Transport muß so durchgeführt werden, daß transportbedingte Verletzungen vermieden werden. Deshalb sollen Papageien während des Transportes grundsätzlich einzeln transportiert werden.
Alle Transportkästen müssen aus stabilem Material und massiven Trennwänden bestehen; sie dürfen keine Verletzungen hervorrufen. Die Transportbehälter sollen abgedunkelt und ausreichend belüftet sein.
Die Länge des Transportkastens muß mindestens der Gesamtlänge des zu transportierenden Vogels entsprechen. Die Kopffreiheit des Tieres ist zu gewährleisten.
Vögel, die länger als 4 Stunden transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die gleichzeitig den Flüssigkeitsbedarf deckt.
Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung.
4. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen7

  1. Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An- und Abreise, maximal 4 Tage betragen.
  2. Die Vögel dürfen maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ausreichende zeitliche Ruhepausen und Dunkelphasen müssen eingehalten werden.
  3. Vögel aus Nachzuchten dürfen ausgestellt werden, Wildfänge nur, wenn sie an Ausstellungsbedingungen gewöhnt sind.
  4. Offensichtlich scheue Vögel sind generell von der Ausstellung oder Bewertung zurückzuweisen.
  5. Die Vögel sind vom Halter selbst oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu transportieren.
  6. Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige für Papageien und Sittiche müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt werden.
  7. Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens so breit oder tief wie die eineinhalbfache Körperlänge des darin befindlichen Vogels sein. Bei Gemeinschaftshaltung bis zu 10 Tieren in Ausstellungskäfigen muss die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl der gehaltenen Tiere multipliziert werden. Bei Gruppen von mehr als 10 Tieren reduziert sich der zusätzliche Platzanspruch für jedes weitere Tier um 50%.
  8. Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten.
  9. Als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden.
  10. Futter und Wasser müssen so gereicht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt werdenkönnen. Außerdem müssen Futter und Wasser täglich frisch geboten werden.
  11. Die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein.

Werden die Mindestanforderungen für die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen Ausstellungsbeschränkungen.
5. Vogelmärkte/Vogelbörsen8
Vogelmärkte/Vogelbörsen dürfen nur an einem Tag abgehalten und es dürfen nur Vögel aus Nachzuchten angeboten werden. Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j des Punktes 4, Abschnitt B, eingehalten werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Papageien außerhalb klimatisierter Räume ist tierschutzwidrig.
Die Bedingungen für Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien können, soweit möglich, sinngemäß auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen angewendet werden.
6. Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen, sollen innerhalb von drei Jahren angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen muß eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen, Bestandserweiterungen oder -ergänzungen sind die Anforderungen der Punkte I sowie II Abschnitt A zu erfüllen.


Verfasser und Differenzprotokoll

Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln
vom 10. Januar 1995

Helmut Brücher



unter Hinweis auf das Differenzprotokoll
Dr. Renate van den Elzen



Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V.
Dr. Angelika Fergenbauer-Kimmel Theo Pagel
Priv. Doz. Dr. K.-L. Schuchmann



Gesellschaft für Tropenornithologie
Dr. Ulrich Schürer



Verband deutscher Zoodirektoren e. V.
Priv. Doz. Dr. K.-L. Schuchmann



Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V.
Dr. Jörg Styrie



Deutscher Tierschutzbund e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll


Differenzprotokoll

zu dem Gutachten

"Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien"

vom 10. Januar 1995

Herr Helmut Brücher gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

  1. Die Einschränkung der Flugfähigkeit durch Kupieren oder Beschneiden der Flügelfedern wird abgelehnt.
  2. Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muß mindestens 6 m betragen.
  3. Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln, die von hren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden, durchgeführt werden.
  4. Die doppelte Volierenbelegung für den Zoofachhandel wird abgelehnt.

Zusatzerklärung:

  1. Die Haltung von Naturentnahmen durch private Halter wird abgelehnt.
  2. Die Käfig- und Volierenmaße sind insgesamt zu klein.

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

  1. Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.
  2. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten werden.
  3. Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.
  4. Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.
  5. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.
  6. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.

Teil 1, Körnerfresser

Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln

vom 10 Juli 1996

Einleitung
Tiere wildlebender Arten werden seit Jahrhunderten in Menschenobhut gehalten. Die Art ihrer Pflege und die Gründe für ihre Haltung änderten sich im Laufe der Zeit. Im Hinblick auf Naturentnahmen fanden seit etwa 30 Jahren Artenschutzaspekte zunehmend Beachtung. Die gewonnenen Erkenntnisse über Verhalten, Brutbiologie und Haltungsansprüche ermöglichen heute die Nachzucht einer Vielzahl von körnerfressenden Kleinvögeln.

Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung

der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen sichern, dass die Tiere artgemäß und verhaltensgerecht untergebracht werden und ihnen keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden entstehen, d. h. keine Verhaltensanomalien oder schädliche Gewichtszunahmen auftreten, dass Vögel vital und fortpflanzungsfähig bleiben, normales Bewegungsverhalten zeigen und dazu beitragen, dass sie ein hohes Alter erreichen.

Das Gutachten soll den Tierhaltern als Eigenkontrolle für ihre Tierhaltung dienen. Darüber hinaus soll es den zuständigen Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können das Gutachten erforderlichen Anordnungen nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes zugrunde legen und sich, ebenso wie die Tierhalter, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darauf berufen. Die angegebenen Maße sind Mindestmaße, die grund-sätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Ebenso muss anderen Mindestanforderungen, wie Temperaturen oder Käfigausstattung entsprochen werden. Die Unterzeichner des Gutachtens empfehlen, Vögel möglichst in Volieren zu halten und ihnen größeren Raum als im Gutachten angegeben zuzumessen. Vögeln aus Naturentnahmen, die ein höheres Rückzugsbedürfnis haben, müssen entsprechende Versteckmöglichkeiten angeboten werden. Gegebenenfalls sind auch die Raummaße zu vergrößern.

Jeder Halter hat bei Abgabe oder Übernahme von Tieren eine besondere Verantwortung. Er muss darüber unterrichtet sein bzw. den Käufer unterrichten, dass er für die zum Teil sehr lange Lebensdauer der Tieres Verantwortung übernehmen muss und die tägliche Pflege und Beschäftigung mit dem Tier häufig einen hohen Zeitaufwand erfordern. Vor der Übernahme eines Vogels muss sich der künftige Halter über dessen spezifische Ansprüche informieren. Die Gutachter halten bei schwierig zu haltenden Arten einen Sachkundenachweis für notwendig.

I. Allgemeiner Teil
Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Die in diesem Gutachten berücksichtigten Kleinvögel umfassen 11 Singvogelfamilien (Passeriformes) mit einer Gesamtlänge (GL) von 8 - 75 cm, einer Körpermasse (KM) von ca. 7 - 85 g und überwiegend granivorer Ernährung (Körnerfresser). In systematischer Reihenfolge sind dies:

  • Lerchen (Alaudidae, 86 Arten),
  • Prachtfinken (Estrildidae, 132 Arten),
  • Witwen (Viduidae, 14 Arten),
  • Webervögel (Sporopipidae, Anomalospizidae, Ploceidae, 112 Arten),
  • Sperlinge (Passeridae, 29 Arten),
  • Edelfinken (Fringillidae, 3 Arten),
  • Gimpel (Carduelidae, 136 Arten; ohne Kleidervögel, Drepanidinae),
  • Ammern (Emberizidae, 251 Arten),
  • Kardinäle, Kernknacker, Kronfinken und Kubafink (Thraupidae: Cardinalinae, Pheucticinae, etc. 32 Arten).

Die Mehrzahl der Arten aus diesen Familien ist in den tropischen Savannen und Waldregionen der Alten und Neuen Welt beheimatet. Lerchen, Gimpel, Ammern und Sperlinge gehören zu den Vögeln, die auch am Rande der gemäßigten Breiten (Tundra), in alpinen Regionen von über 5000 m ü. NN sowie in tropischen Breiten vorkommen und brüten. Unter den Lerchen, Edelfinken und Ammern gibt es Arten (z. B. Feldlerche (Alauda arvensis), Heidelerche (Lullula arborea), Weißflügellerche (Melanocorypha sibirica), Zippammer (Emberiza cia), Junko (Junco hyemalis), Ortolan (Emberiza hortulana)), die als Zugvögel im Frühjahr/Sommer in den gemäßigten Breiten brüten und im Herbst in tropische Gebiete wandern.

Die in diesem Gutachten behandelten Gruppen ernähren sich überwiegend von Sämereien, nehmen aber auch zusätzlich Knospen, Früchte und Insekten auf bzw. ziehen damit ihre Jungen groß. Die Ernährung ist auf die bevorstehende Brut entsprechend einzustellen.

Unter den aufgeführten Vogelfamilien finden wir u. a. Boden- (Lerchen), Höhlen- (einige Sperlinge und Prachtfinken) und Baumbrüter (Webervögel, Gimpel). Einige Lerchen, alle Edelfinken und Ammern sind außerhalb der Brutzeit Einzelgänger, andere, wie Prachtfinken und Webervögel, leben ganzjährig im Schwarm; Gimpel bleiben nach der Reproduktionsphase in Gruppen. Witwenvögel und Kuckucksweber gehen keine Paarbindung ein. Sie brüten nicht selbst, sondern sind Brutparasiten bei verschiedenen Prachtfinken bzw. Cistensängern.

Um den biologischen Rhythmus, z. B. zwischen Reproduktion und Mauser, aufrechtzuerhalten, sollte die Möglichkeit zur regelmäßigen Fortpflanzung geboten werden, sofern die Unterbringung der Nachzucht mindestens entsprechend den Anforderungen dieses Gutachtens gewährleistet ist. Zur Zucht dürfen jedoch nur körperlich und psychisch gesunde Vögel zugelassen werden.

Von den hier besprochenen 795 Arten pflanzen sich 195 Arten regelmäßig in Menschenobhut fort (u. a. AZ Nachzuchtstatistik 1984-1993). Domestizierte Formen z. B. des Zebrafinken (Taeniopygia guttata), der Reisamadine (Reisfink, Padda oryzivora), Gouldamadine (Chloebia gouldiae), des Kanarienvogels (Serinus canaria), und das Japanische Mövchen (Lonchura striata), werden in einem separaten Gutachten berücksichtigt.

Den unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen der Kleinvögel, auch dem Aggressionsverhalten mancher Arten sowie der Geschlechter, ist durch eine spezifische Käfig-, Volieren- oder Raumausstattung Rechnung zu tragen. Kleinvögel sind grundsätzlich paarweise oder im Schwarm zu halten, ausgenommen solitär lebende Arten oder unverträgliche Individuen und kranke Vögel.

Einfuhr, Ausfuhr und Besitz sowie Zucht und Handel bestimmter Kleinvogelarten werden durch Artenschutzbestimmungen geregelt.


 II. Spezieller Teil

  • Allgemeine Haltungsansprüche

    1. Klima
      Je nach geographischer Verbreitung der hier aufgeführten Körnerfresser sind unterschiedliche Klimaansprüche zu berücksichtigen. Die meisten der hier aufgeführten Kleinvögel sind tropischen Ursprungs und müssen daher, sofern nicht unter Punkt B, spezielle Haltungsansprüche, anders festgelegt, ganzjährig einen klimatisierten Schutzraum1 aufsuchen können, dessen Temperatur auch im Winter in der Regel 10° C nicht unterschreiten darf. Bei Käfighaltung tropischer Vögel müssen die Unterbringungsräume ebenfalls beheizbar sein und die festgelegten Temperaturen eingehalten werden. Temperaturansprüche nordischer bzw. hochalpiner Standvögel (z. B. Schneeammer) im Winter sind zu berücksichtigen. Nicht alle Kleinvogelarten eignen sich für die Haltung im Wohnbereich des Menschen, da sie andere Anforderungen an das Klima, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung, stellen.
    2. Licht
      In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichend Tageslichteinfall oder Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer richtet sich nach den spezifischen Ansprüchen der Vogelart und der Jahreszeit. Ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich, muss sie zwischen 8 (Minimum) und 14 Stunden (Maximum) je Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten.
    3. Käfiggröße
      Wegen unterschiedlicher Körpergröße und spezifischer Ansprüche werden die Vögel unterschiedlichen Käfigkategorien zugeordnet. Die angegebenen Maße für Käfige, Volieren und Schutzräume gelten, sofern nicht anders vermerkt, für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung (Ausnahme bei Erkrankungen) nicht unterschritten werden. Die für die jeweilige Art erforderliche Käfiggröße ist bei Unterbringung von weiteren 1 bis 2 Vögeln, sofern nicht unter Punkt B, Unterbringung, anders festgelegt, jeweils um 25 % der ursprünglichen Grundfläche zu erweitern. In Rundkäfigen dürfen körnerfressende Kleinvögel nicht gehalten werden. Käfige sind (mit Ausnahme bei bodenbrütenden Arten) in mindestens 0,80 m Höhe aufzustellen.
    4. Käfig-, Volieren- und Schutzraumausstattung
      Die Käfig-, Volieren- und Schutzraumausstattung darf nicht zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden führen und soll gut zu reinigen sein. Käfige, Volieren und Schutzräume sind mit mindestens 3 Sitzgelegenheiten auszustatten, die soweit voneinander entfernt angebracht sind, daß sie die Vögel fliegend erreichen müssen; Naturzweige werden empfohlen. Käfige müssen an drei Seiten, Volieren an einer Seite undurchsichtig sein. Außenvolieren müssen teilweise überdacht sein, einen begehbaren Schutzraum oder, soweit aufgeführt, einen Witterungsschutz (Schutz gegen Sonne, Wind und Niederschlag) aufweisen, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Volierenhöhe sollte mindestens 1,70 m betragen. Die Kopffreiheit des Tierhalters muss für Reinigungsarbeiten gewährleistet sein. Der Boden sollte mit Sand, Holzgranulat, Erde o. ä. geeignetem Material abgedeckt werden; er ist sauber zu halten. Käfige dürfen nicht aus reflektierenden Gitterstäben bestehen. Zur Mindestausstattung von Käfigen und Volieren gehören Versteck-, Schlaf- bzw. Nistmöglichkeiten. In Volieren ist eine Bepflanzung mit ungiftigen Pflanzen zu empfehlen. Vögeln aus Naturentnahmen sind besonders viele Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten anzubieten. Bei einigen Gruppen, wie Lerchen, Edelfinken, ist eine weiche Deckenbespannung erforderlich. Bademöglichkeiten sind anzubieten. In Käfigen gehaltenen Vögeln, die selbständig den Käfig wieder aufsuchen, ist nach der Eingewöhnungszeit regelmäßig Zimmerfreiflug zu gewähren. Die Räume müssen so beschaffen sein, dass Gefahren für freifliegende Vögel so gering wie möglich sind.
    5. Ernährung
      Den hier aufgeführten Körnerfressern ist ein möglichst abwechslungsreiches Futter anzubieten, das alle lebensnotwendigen Vitamine, Spurenelemente und Mineralstoffe enthält, z. B. halbreife und reife Sämereien, Obst, Grünfutter und tierisches Eiweiß (Insekten o. ä.). Frisches sauberes Futter und Wasser, Sand, Grit o. ä. müssen ständig zur Verfügung stehen. Futter- und Wassergefäße sowie Badegelegenheiten sind so aufzustellen, dass sie, soweit vermeidbar, von den Vögeln nicht verschmutzt werden können. Futter darf nicht gefrieren, (Bade-)Wasser muss eisfrei gehalten werden.
    6. Gemeinschaftshaltung
      Eine Vergesellschaftung mit anderen Tierarten ist zulässig, wenn die Verträglichkeit gewährleistet ist. Der Flächen- bzw. Raumbedarf ist auf die größte gehaltene Art zu beziehen.
    7. Krankheit
      Tägliche Kontrollen des Zustandes des Vogels sind erforderlich. Bei Verdacht auf Krankheit, Parasitenbefall oder bei erheblichen Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren. Über Untersuchungen und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt werden.


  • Systematische Gruppen-Dauerhaltung

    1. Lerchen - Alaudidae
      (86 Arten) mit den Gattungen:
      Ohresophilus, Alauda, Galerida, Calendula, Heliocorys, Lullula, Eremophila, Melanocorypha, Calandrella, Botha, Alaudala, Spizocorys, Pseudalaemon, Aethocorys, Eremopterix, Ramophocoris, Pinarocorys, Alaemon, Ammomanes, Calendulauda, Certhilauda, Sabota, Amirafra, Mirafra, Heteromirafra, Chersomanes.

      1.1 Grundsätzliches
      Lerchen sind weltweit verbreitet. Mit Ausnahme der tropischen Regenwälder haben sie vor allem offene Landschaften besiedelt, von Meereshöhe bis zu alpinen Regionen des Himalayas über 4 000 m ü. NN. In der Neuen Welt sind Lerchen nur mit einer Art (Ohrenlerche (Eremophila alpestris), Kanada bis Kolumbien) vertreten. Zu den kleinsten Arten zählt die afrikanische Braunscheitellerche (Eremopterix leucopareia, GL 12 cm, KM 14 g), zu den größten die Kalanderlerche (Melanocorypha calandra, GL 20 cm, KM 64 g). Alle Lerchenarten sind Bodenbrüter. Die meisten Lerchen der gemäßigten Breiten sind Zugvögel, z. B. Feldlerche (Alauda arvensis), Heidelerche (Lullula arborea) und Weißflügellerche (Melanocorypha sibirica); subtropische und tropische Lerchen sind Standvögel.
      1.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Je nach geographischer Verbreitung der Lerchen müssen unterschiedliche Temperaturansprüche bei der Haltung erfüllt werden. Die in Europa vorkommenden Arten der Gattungen Alauda, Galerida, Lullula, Eremophila, Melanocorypha und Calandrella sind Teilzieher, sie müssen frostfrei überwintert werden. Die Haltung in Außenvolieren ist möglich, sofern die Tiere einen frostfreien Schutzraum1 aufsuchen können. Bei tropischen Arten darf die Mindesttemperatur 10° C nicht unterschreiten. Besondere Anforderungen an den Käfig sind unter 1.3 aufgeführt. Auf Verträglichkeit ist wegen ausgeprägtem Territorialverhalten besonders zu achten. Als bodenlebende Vögel benötigen Lerchen Steine oder Büsche o. ä. als Sitzwarten und in der Voliere Laufleisten o. ä. im oberen Bereich als Singwarten. Der Boden muss mit einer mindestens 4 cm dicken Kies-Sand-Erde-Mischung o. ä. bedeckt sein, damit die Lerchen Schlafmulden anlegen können. Lerchen sind Mischköstler. Je nach Jahreszeit bevorzugen sie Sämereien oder Insekten. In menschlicher Obhut ist diesen Nahrungsansprüchen durch ein hochwertiges und vielseitiges Körner- und Insektenweichfutter nachzukommen. Besonders während der Jungenaufzucht sind lebende Insekten zu reichen.
      1.3 Unterbringung
      Aufgrund der stark variierenden GL und KM bei Lerchenarten werden folgende Unterteilungen vorgenommen:
      • GL bis 15 cm (KM bis 40 g), z. B. Weißwangenlerche (Eremopterix leucotis), Heidelerche (Lullula arborea);
      • GL bis 20 cm und GL über 20 cm (KM bis bzw. über 40 g), z. B. Mohrenlerche (Melanocorypha yeltoniensis) und Haubenlerche (Galerida cristata)

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs je Paar Länge x Breite x Höhe m
      bis 15 1,00 x 0,50 x 0,50
      bis 20 1,20 x 0,80 x 0,50
      über 20 1,60 x 0,80 x 0,50

      Käfige mit allseitigem Gitter sind grundsätzlich ungeeignet. Weiche Deckenbespannungen, z. B. aus Nylonnetz, Folien, Wachstuch oder anderem weichen Material, sind erforderlich, um Verletzungsgefahren vorzubeugen. Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf in der kalten Jahreszeit mit höchstens 6 Vögeln besetzt sein. Außerhalb dieser Zeit ist eine Paarhaltung erforderlich. Wegen Unverträglichkeit kann es notwendig sein, auch in der kalten Jahreszeit den Schutzraum nur mit einem Paar zu besetzen.

    2. Prachtfinken - Estrildidae
      (132 Arten) mit den Gattungen:
      Amadina, Pytilia, Parmoptila, Percnopis, Nigrita, Pyrenestes, Cryptospiza, Mandingoa, Nesocharis, Neisna, Estrilda, Krimhilda, Brunhilda, Glaucestrilda, Lagonosticta, Hypargos, Spermophaga, Euschistospiza, Clytospiza, Granatina, Uraeginthus, Stictospiza, Orthygospiza, Paludipasser, Sporaeginthus, Amandava, Aegintha, Zonaeginthus, Stagonopleura, Oreostruthus, Emblema, Neochmia, Bathilda, Aidemosyne, Stizoptera, Taeniopygia, Poephila, Reichenowia, Erythrura, Amblynura, Chloebia, Padda, Heteromunia, Munia, Lonchura, Lepidopygia, Spermestes, Odontospiza, Euodice.

      2.1 Grundsätzliches
      Prachtfinken sind in Savannen, Halbwüsten und im Kulturland der Alten Welt verbreitet. Als Ausnahmen besiedeln u. a. der Karmesinastrild (Pyrenestes sanguineus) Schilfvegetation, der Zweifarbenschwärzling (Nigrita bicolor) tropische Wälder. Sie sind von Meereshöhe bis in Regionen von 1 500 m ü. NN, in afrikanischen Bergwäldern auch bis 3 400 m ü. NN verbreitet. Prachtfinken sind kleine Vögel mit einer GL von 9 - 17 cm und einer KM von 7 - 25 g (z. B. Goldbrüstchen (Amandava subflava); Rotbrust-Samenknacker (Spermophaga haematina)). Sie zeichnen sich als Schwarmvögel durch eine gesellige Lebensweise aus, mit häufigem Kontaktsitzen und gegenseitiger Gefiederpflege (Ausnahme bilden u. a. die territorialen Gattungen Parmoptila und Nigrita). Nester werden frei in Gras oder Gehölzen, in Höhlen oder am Boden gebaut. Die meisten Arten sind Standvögel.
      2.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Prachtfinken sollen, mit Ausnahme territorialer Arten, im Schwarm gehalten werden, wobei auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten ist. Es sollten ganzjährig Schlafkörbchen, -kästen o. ä. angeboten werden, die auch als Versteckmöglichkeit dienen. Bodenbrütende Prachtfinken, wie der Rebhuhnastrild (Orthygospiza atricollis), benötigen u. a. Grasbüschel zur Deckung. Für Arten aus Trockengebieten sind zusätzlich Staubbademöglichkeiten (z. B. Erde, Sand) anzubieten. Die ganzjährige Haltung in Außenvolieren ist nur möglich, wenn Prachtfinken einen klimatisierten Schutzraum1 aufsuchen können; die Temperatur darf 15° C nicht unterschreiten. Für Arten der Gattungen Chloebia, Lagonosticta, Reichenowia, Parmoptila, Percnopis, Nigrita, Pyrenestes und Spermophaga sind Temperaturen von mindestens 20° C erforderlich. Prachtfinken sind überwiegend Körnerfresser. Wenige Arten, z. B. Schwärzlinge (Nigrita/Percnopis-Arten), wie der Zweifarbenschwärzling (Nigrita bicolor), ernähren sich fast ausschließlich von Insekten und benötigen entsprechendes Futter. Für die Jungenaufzucht ist dem Bedarf an tierischem Eiweiß Rechnung zu tragen.
      2.3 Unterbringung
      Für die Unterbringung werden folgende Größengruppen gebildet:
      • GL bis 13 cm (KM von 20 g), z. B. Goldbrüstchen (Amandava subflava), Diamantamadine (Diamantfink, Stagonopleura guttata);
      • GL über 13 cm (KM über 20 g), z. B. Rotkopfamadine (Amadina erythrocephala).

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs bis 4 Vögel Länge x Breite x Höhe m
      bis 13 0,80 x 0,40 x 0,40
      über 13 1,20 x 0,50 x 0,50

      Bei der Unterbringung von weiteren 2 bis 3 Vögeln ist die Grundfläche um 25 % zu erweitern. Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf mit höchstens
      • 30 Vögeln der kleinen oder
      • 15 Vögeln der größeren Arten
      in der kalten Jahreszeit besetzt sein.

    3. Witwenvögel - Viduidae
      (14 Arten) mit den Gattungen:
      Hypochera, Steganura, Tetranura und Vidua.

      3.1 Grundsätzliches
      Witwenvögel sind nur in Afrika südlich der Sahara verbreitet. Die Größe der einzelnen Arten schwankt nur wenig. Die kleinen Arten der Gattung Hypochera messen 11 cm bei 13 g, die großen Steganura-Arten messen im Brutkleid (einschließlich Schwanzfedern) bis zu 38 cm, im Ruhekleid 15 cm bei 20 g. Alle Witwenvögel sind Brutparasiten bei Prachtfinken.
      3.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Das Halten von Witwenvögeln erfordert besondere Kenntnisse des Halters. Während der Brutzeit sollten Witwenvögel paarweise, möglichst gemeinsam mit ihren Wirtsvögeln, gehalten werden. Außerhalb der Brutzeit, wenn die Männchen das Ruhekleid angelegt haben, ist eine Schwarmhaltung möglich. Während der Brutzeit sind artgleiche Männchen getrennt zu halten. Eine ganzjährige Unterbringung in Außenvolieren ist möglich, sofern ein Schutzraum1 aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10° C nicht unterschreiten. Witwenvögel ernähren sich gelegentlich auch von tierischem Eiweiß. Die Jungen werden von Prachtfinken (ihren speziellen Wirtsvögeln) großgezogen.
      3.3 Unterbringung
      Für die Zucht ist Volierenhaltung erforderlich. Für die Unterbringung ohne Zuchtabsicht werden zwei Größengruppen gebildet:
      • Hypochera und
      • Arten der Gattungen Steganura, Vidua und Tetranura (sie benötigen wegen der langen Schwanzfedern im Brutkleid größere Käfige).

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs bis 4 Vögel Länge x Breite x Höhe m
      Hypochera 0,80 x 0,40 x 0,40
      Steganura, Vidua, Tetranura 1,20 x 0,50 x 0,50

      Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf in der kalten Jahreszeit mit höchstens 10 Vögeln besetzt sein. Außerhalb dieser Zeit ist eine Paarhaltung erforderlich.

    4. Bartstrichweber - Sporopipidae
      (2 Arten) in der Gattung Sporopipes,
      Kuckucksweber - Anomalospizidae
      (1 Art:) Anomalospiza imberbis
      Weber - Ploceidae
      (109 Arten) mit den Gattungen:
      Pseudonigrita, Somalita, Philetairus, Plocepasser, Histurgops, Bubalornis, Dinemellia, mblyospiza, Pachyphantes, Ploceella, Nelicurvius, Sitarga, Hyphanturgus, Sitagroides, Symplectes, Rhinoploceus, Melanoploceus, Phormoplectes, Notiospiza, Thomasophantes, Anaplectes, Malimbus, Othyphantes, Textor, Foudia, Quelea, Queleopsis, Brachycope, Euplectes, Coliuspasser, Niobella.

      4.1. Grundsätzliches
      Weber (einschließlich Bartstrichweber und Kuckucksweber) sind Vögel der Alten Welt. Sie besiedeln alle Lebensräume Afrikas südlich der Sahara (u. a. Wüsten, Bergwälder) bis in 3000 m ü. NN. Nur wenige Arten, wie der Bayaweber (Ploceus philippinus), kommen in SO-Asien vor. Es sind Vögel mit einer GL zwischen 10 - 24 cm. Zu den kleinen Arten gehören das Schnurrbärtchen (Sporopipes squamifrons) mit einer GL von 10 cm und einer KM von etwa 15 g und der Kardinalweber (Queleopsis cardinalis) mit einer GL von 13 cm und einer KM von etwa 17 g. Der Büffelweber (Bubalornis niger) ist mit einer GL von 24 cm und einer KM von ca. 65 g einer der größten Webervögel. Wida-Arten (Gattungen Coliuspasser und Niobella), deren Männchen zur Fortpflanzungszeit ein Prachtgefieder mit z. T. sehr langen Schwanzfedern tragen, können GL bis zu 75 cm erreichen; ihre KM beträgt 40 g. Webervögel bauen ihre Nester frei in der Vegetation. Einzige Ausnahme bildet der brutschmarotzende Kuckucksweber (Anomalospiza imberbis). Einige Arten aus den Gattungen Malimbus, Ploceus und Foudia leben territorial.
      4.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Webervögel sollen, mit Ausnahme territorialer Arten, im Schwarm gehalten werden, der aus mehr Weibchen als Männchen besteht. Arten, die zum Übernachten Nester nutzen, wie das Schnurrbärtchen (Sporopipes squamifrons), sollten Nester bauen können oder Nistkörbchen bzw. geschlossene Schlafkästen zur Verfügung haben. Die Haltung in Außenvolieren ist ganzjährig möglich, sofern die Vögel einen klimatisierten Schutzraum1 aufsuchen können; die Temperatur darf 10° C nicht unterschreiten Zur Brutzeit benötigen Webervögel vermehrt tierisches Eiweiß. Einige Arten sind Insektenfresser, z. B. der Waldweber (Ploceus bicolor).
      4.3 Unterbringung
      Für die Unterbringung werden folgende Größengruppen gebildet:
      • GL bis 13 cm (KM von 20 g), z. B. Goldbrüstchen (Amandava subflava), Diamantamadine (Diamantfink, Stagonopleura guttata);
      • GL über 13 cm (KM über 20 g), z. B. Rotkopfamadine (Amadina erythrocephala), GL 12 cm, KM 20 g, z. B. Dotterweber (Textor vitellinus);
      • GL bis 18 cm, KM bis 45 g, z. B. Textorweber (Textor cucullatus);
      • GL über 18 cm, KM über 50 g, z. B. Starweber (Dinemellia dinemelli);
      • langschwänzige Wida-Arten, (Hahnschweifwida (Coliuspasser progne), Leierschwanzwida (Coliuspasser jacksoni)).

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs je 4 Vögel Länge x Breite x Höhe m
      bis 12 0,80 x 0,40 x 0,40
      bis 18 1,20 x 0,50 x 0,50
      über 18 1,60 x 0,50 x 0,50
      Wida-Arten 1,60 x 0,50 x 1,20

      Bei Unterbringung weiterer 2 bis 3 Vögel ist die Grundfläche um 25 % zu erweitern. Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf mit höchstens
      • 20 Vögeln der kleinen und mittelgroßen Arten oder
      • 4 Vögeln der großen Arten (Gattungen Bubalornis, Dinemellia, Coliuspasser progne und Coliuspasser jacksoni)
      in der kalten Jahreszeit besetzt sein.

    5. Sperlinge - Passeridae
      (29 Arten) mit den Gattungen:
      Sorella, Auripasser, Passer, Pyrgitopsis, Gymnoris, Petronia, Carpospiza, Montifringilla.

      5.1 Grundsätzliches
      Sperlinge bewohnen alle Lebensräume der Alten Welt einschließlich der Hochgebirgsregionen bis in Höhen von 5200 m ü. NN. Es sind kleine Vögel mit einer GL zwischen 11 cm (KM 14 g, z. B. Maronensperling (Sorella eminibey)) und 18 cm (KM 35 g, z. B. Graukopfsperling (Pyrgitopsis grisea gongonensis)). Die meisten Sperlinge leben in Gruppen mit dauerhafter Paarbindung und brüten gesellig. Nester werden frei in der Vegetation, in Nischen und Höhlen, auch in Bodenhöhlen (Erdsperling (Montifringilla davidiana)) angelegt. Die meisten Sperlinge sind Standvögel.
      5.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Sperlinge sind paarweise oder im Schwarm zu halten. Es sollten für alle Arten der Gattungen Sorella, Auripasser, Passer und Pyrgitopsis ganzjährig Schlafkörbchen bzw. -kästen o. ä. angeboten werden, die auch als Versteckmöglichkeiten dienen. Staubbademöglichkeiten (z. B. Sand) sind anzubieten. Besonders bei Sperlingen ist die Haltung in Volieren der Kääfighaltung vorzuziehen. Im Winter reicht für europäische Arten und Hochgebirgsbewohner ein Witterungsschutz. Arten der Tropen und Subtropen (z. B. Goldsperlinge, Gattung Auripasser) müssen außerhalb der warmen Jahreszeit einen klimatisierten Schutzraum1 aufsuchen können; die Temperatur darf 10° C nicht unterschreiten. Nahrungsgrundlage von Sperlingen sind verschiedene Sämereien. Während der Fortpflanzungszeit wird vermehrt tierisches Eiweiß aufgenommen und an die Jungen verfüttert.
      5.3 Unterbringung
      Für die Unterbringung werden drei Größengruppen gebildet.

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs je Paar Länge x Breite x Höhe m
      bis 12 0,80 x 0,40 x 0,40
      über 12 1,20 x 0,50 x 0,50

      Bei der Haltung in Außenvolieren muss ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf mit höchstens
      • 10 Vögeln der kleinen Arten oder
      • 6 Vögeln der größeren Arten
      in der kalten Jahreszeit besetzt sein.

    6. Edelfinken - Fringillidae
      (3 Arten) in der Gattung Fringilla
      Gimpel - Carduelidae (ohne Kleidervögel, Drepanidinae)
      (136 Arten) in den Gattungen:
      Acanthis, Agriospiza, Alario, Bucanetes, Callacanthis, Carduelis, Carpodacus, Chionomitris, Chloris, Coccothraustes, Crithagra, Dendrospiza, Eophona, Erythrina, Fringalauda, Haematospiza, Hesperiphona, Koslowia, Leucosticte, Linaria, Linurgus, Loxia, Mycerobas, Ochrospiza, Pinicola, Procarduelis, Propyrrhula, Pseudochloroptila, Pyrrhoplectes, Pyrrhospiza, Pyrrhula, Rhodopechys, Rhodospiza, Rhynchostruthus, Rubicilla, Serinops, Serinus, Spinus, Uragus.

      6.1. Grundsätzliches
      Edelfinken und Gimpel sind weltweit verbreitet. Sie besiedeln mit Ausnahme der tropischen Regenwälder alle Lebensräume von Meereshöhe bis in Höhenlagen über 5 000 m ü. NN im Himalaya. Zu den kleinsten Arten gehören der afrikanische Weißbürzelgirlitz (Grauedelsänger, Ochrospiza leucopygia, GL 10 cm, KM 10 g) und der südamerikanische Kapuzenzeisig (Spinus cucullatus, GL 10 cm, KM 9 g), zu den größten der Gelbschenkelkernbeisser (Mycerobas affinis, L 22 cm, KM 85 g). Edelfinken und Gimpel bauen in Boden- bis Baumhöhe ein apfnest, manche Arten auch in Felsspalten (z. B. die Gattungen Leucosticte, Pseudochloroptila). Einige Arten der gemäßigten Breiten sind Zugvögel, z. B. der Bergfink (Fringilla montifringilla) und der Karmingimpel (Erythrina erythrina). Viele sind Teilzieher oder ziehen vom Hochgebirge in die Niederungen wie der Zitronengirlitz (Serinus citrinella), die Karmingimpel der Gattung Procarduelis und Kernbeißer der Gattungen Mycerobas und Eophona. Die meisten subtropischen und tropischen Arten sind Standvögel.
      6.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Edelfinken und viele Gimpelartige sind während der Brutzeit territorial, daher ist eine paarweise Unterbringung zu empfehlen. Schwarmhaltung nichtterritorialer Arten ist in Volieren möglich, sofern ausreichende Versteck- und Schlafmöglichkeiten angeboten werden. Der Bluthänfling (Limeria canapia) sollte grundsätzlich in Volieren gehalten werden. Arten aus den gemäßigten Breiten (einheimische Arten und Hochgebirgsvögel der Subtropen bis Tropen) können im Freien überwintert werden, sofern sie einen Witterungsschutz aufsuchen können (Gattungen Acanthis, Agriospiza, Carduelis, Carpodacus, Chloris, Coccothraustes, einige Serinus-Arten, einige Spinus-Arten, Eophona, Fringilauda, Fringilla, Koslowia, Leucosticte, Linaria, Loxia, Mycerobas, Pinicola, Procarduelis, Propyrrhula, Pyrrhula, Rubicilla, Uragus). Arten der Subtropen und Tropen müssen trocken bei mindestens 5° C (Gattungen Alario, Bucanetes, Crithagra, Dendrospiza, Hesperiphona, Ochrospiza, Rhodospiza, einige Arten der Gattungen Serinus und Spinus) überwintert werden. Eine Überwinterungstemperatur von mindestens 15° C ist für Pseudochloroptila totta, Spinus cucullatus, S. dominicensis, S. notatus, S. psaltria und S. yarrellii erforderlich. Manche Arten brauchen im Sommerhalbjahr und/oder zur Jungenaufzucht tierisches Eiweiß (z. B. alle Arten der Gattungen Acanthis, Carpodacus, Coccothraustes, Eophona, Erythrina, Fringilauda, Fringilla, Leucosticte, Pinicola, Procarduelis, Rhodospiza, Rubicilla, Uragus und einige Arten der Gattungen Crithagra, Dendrospiza und Ochrospiza).
      6.3 Unterbringung
      Für die Unterbringung werden drei Größengruppen gebildet.

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs je Paar Länge x Breite x Höhe m
      bis 15 0,80 x 0,40 x 0,40
      bis 20 1,20 x 0,50 x 0,50
      über 20 1,60 x 0,80 x 0,80

      Bei der Haltung in Außenvolieren muß ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf mit höchstens
      • 20 Vögeln der kleinen Arten oder
      • 10 Vögeln der mittelgroßen Arten oder
      • 4 Vögeln der großen Arten
      in der kalten Jahreszeit besetzt sein.

    7. Ammern - Emberizidae
      (251 Arten) mit den Unterfamilien:
      Stärlingsammern - Spizinae (1 Art Spiza americana),
      Altweltammern - Emberizinae (44 Arten) mit den Gattungen:
      Buscarla, Calcarius, Cristemberiza, Emberiza, Granativora, Hypocentor, Latoucheornis, Leptoplectron, Miliaria, Ocyris, Plectrophenax, Schoeniclus, Spina.
      Scharrammern - Zonotrichinae (110 Arten) mit den Gattungen:
      Aimophila, Ammodramus, Ammospiza, Amphispiza, Amphispizopsis, Arremon, Arremonops, Atlapetes, Brachyspiza, Buarremon, Calamospiza, Chlorura, Chondestes, Coryphaspiza, Emberizoides, Embernagra, Incaspiza, Junco, Melozone, Oriturus, Passerculus, Passerella, Peucaea, Pezopetes, Pipilo, Pooecetes, Pselliophorus, Rhynchospiza, Saltatricula, Spizella, Tisa, Torreornis, Xenospiza, Zonotrichia.
      Südammern - Poospizinae(25 Arten) mit den Gattungen:
      Charitospiza, Donacospiza, Gubernatrix, Lophospingus, Melanodera, Nesospiza, Poospiza, Rowettia.
      Finkenammern - Sporophilinae (71 Arten) mit den Gattungen:
      Acanthidops, Amaurospiza, Catamenia, Corydospiza, Diuca, Dolospingus, Geospizopsis, Haplospiza, Oryzoborus, Phrygilus, Piezorhina, Porphyrospiza, Rhodospina, Sicalis, Sporophila, Volatinia, Xenospingus.

      7.1 Grundsätzliches
      Ammern sind weltweit verbreitet. Mit Ausnahme der tropischen Regenwälder und geschlossenen Wälder der gemäßigten Zonen bewohnen sie alle Landschaften von Meereshöhe bis über 4 000 m ü. NN. Sie sind häufig in offenem Gelände anzutreffen. Die kleinste Art ist das mittelamerikanische Zwergpfäffchen (Sporophila minuta, GL 9 cm, KM 9 g); zu den größten Arten zählt die Schwarzkinngrundammer (Melozone aberti, GL 23 cm, KM 45 g), aus Nord- und Mittelamerika. Ammern brüten in Halbhöhlen (z. B. Hausammer (Emberiza striolata)), am Boden (z. B. Arten der Gattungen Calcarius und Plectrophenax nivalis) oder in Sträuchern und Bäumen (z. B. Arten der Gattungen Catamenia und Sporophila). In den gemäßigten Breiten gibt es unter den Ammern Standvögel und Teilzieher, in den subtropischen und tropischen Klimazonen sind die meisten Arten Standvögel.
      7.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Standvögel der gemäßigten Breiten (z. B. Goldammer (Emberiza citrinella), Grauammer (Miliaria calandra), Schneeammer (Plectrophenax nivalis), Grundammern der Gattung Melozone) können in der Außenvoliere überwintert werden, sofern ihnen ein Witterungsschutz zur Verfügung steht. Alle nordischen Arten sind Teilzieher oder Zugvögel (z. B. Junko (Junco hyemalis), Zippammer (Emberiza cia), und Ortolan (Emberiza hortulana)) und benötigen im Winter einen frostfreien Schutzraum1. Auf Verträglichkeit ist besonders zu achten. Spiza americana, Altweltammern, Scharrammern und Südammern sind Mischköstler. Finkenammern benötigen zur Jungenaufzucht tierisches Eiweiß. Neben Sämereien (auch in halbreifem Zustand) sollten Beeren, Weichfutter und zur Jungenaufzucht lebende Insekten gereicht werden.
      7.3 Unterbringung
      Für die Unterbringung werden drei Größengruppen gebildet.

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs je Paar Länge x Breite x Höhe m
      bis 15 0,80 x 0,40 x 0,40
      bis 20 1,20 x 0,50 x 0,50
      über 20 1,60 x 0,80 x 0,80

      Bei der Haltung in Außenvolieren muß ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf mit höchstens
      • 10 Vögeln der kleinen Arten oder
      • 6 Vögeln der mittelgroßen Arten oder
      • 4 Vögeln der großen Arten
      in der kalten Jahreszeit besetzt sein.

    8. Kardinäle, Kernknacker, Kronfinken, Kubafinken - Thraupidae
      (Cardinaminae (17 Arten) und Pheucticinae (3 Arten)) mit den Gattungen:
      Periporphyrus, Rhodothraupis, Caryothraustes, Cardinalis, Guiraca, Passerina, Cyanoloxia, Pheucticus und die Gattungen Coccopsis, Paroaria, Rhodospingus, Coryphospingus und Tiaris (12 Arten)2

      8.1 Grundsätzliches
      Kardinalvögel, Kernknacker und Kubafinken sind in der Neuen Welt von Südkanada bis Argentinien verbreitet. Sie bewohnen offene Landschaften und Wälder von Meereshöhe bis in ca. 2 000 m ü. NN. Zu den kleinsten Arten zählt der Kubafink (Tiaris canora, GL 11 cm, KM 10 g), zu den größten der Rotkardinal (Cardinalis cardinalis, GL 23 cm, KM 45 g). Arten der genannten Gattungen bauen ein Napfnest in Bäumen und Sträuchern. Sie sind während der Brutzeit territorial. Unter den Arten gibt es sowohl Stand- als auch Zugvögel.
      8.2 Spezielle Haltungsansprüche
      Während der Brutzeit sollten Kardinalvögel nur paarweise gehalten werden (territoriale Lebensweise). Die ganzjährige Haltung in Außenvolieren ist möglich, wenn ein klimatisierter Schutzraum1 zur Verfügung steht; die Temperatur darf 10° C, für den Kubafinken (Tiaris canora), 15° C nicht unterschreiten. Der kälteunempfindliche Rotkardinal (Cardinalis cardinalis) benötigt nur einen Witterungsschutz. Zur Jungenaufzucht sind lebende Insekten notwendig.
      8.3 Unterbringung
      Für die Unterbringung werden zwei Größengruppen gebildet:
      • GL bis 15 cm, KM 20 g, z. B. Passerina-Arten;
      • GL über 15 cm bzw. KM über 20 g.

      GL der Vögel in cm bezogen auf Arten Mindestmaße des Käfigs je Paar Länge x Breite x Höhe m
      bis 15 0,80 x 0,40 x 0,40
      über 15 1,20 x 0,50 x 0,50

      Bei der Haltung in Außenvolieren muß ein Schutzraum1 von mindestens 1 m2 Grundfläche vorhanden sein. Dieser Schutzraum darf mit höchstens
      • 10 Vögeln der Passerina-, Tiaris-, Coryphospingus- und Rhodospingus-Arten oder
      • 4 Vögeln aller anderen Arten
      in der kalten Jahreszeit besetzt sein. Außerhalb dieser Zeit ist eine Paarhaltung erforderlich.


  • Besondere Haltungsbedingungen - vorübergehende Haltung
    1. Kranke oder verletzte Vögel
    Nach tierärztlichem Ermessen kann für kranke oder verletzte Vögel eine andere Haltung erforderlich sein als unter den Punkten II. B. 1 bis 8 beschrieben.
    2. Zoofachhandel
    In Zoofachgeschäften kann der Besatz der Käfige der Besatzdichte der Schutzräume, bezogen auf die Grundfläche während der kalten Jahreszeit, entsprechen, wenn die Verweildauer dort nicht mehr als 3 Monate beträgt (Nachweis z. B. durch Datum der Lieferscheine). An den Käfigen muss durch Hinweise deutlich erkennbar sein, dass eine höhere Besetzung der Käfige nur für die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird. Vögel mit starkem Bruttrieb oder Territorialverhalten sind paarweise, unverträgliche Vögel sind einzeln zu halten. Nicht eingewöhnte oder nicht futterfeste Vögel dürfen nicht verkauft werden.
    3. Transport
    Transportbehältnisse müssen so beschaffen sein und der Transport muss so durchgeführt werden, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. An Transporte, die mehr als eine Stunde dauern, werden folgende Anforderungen gestellt: Die Transportkästen müssen stabil sein; sie dürfen keine Verletzungen verursachen. Die Transportbehälter sollen auf einer Seite abgeschrägt sein, ihre Aufstellung ausreichende Luftzufuhr gewährleisten. Sie dürfen nur soweit abgedunkelt sein, dass die Futteraufnahme noch sichergestellt ist. Die Länge des Transportkastens muss mindestens der zweifachen Gesamtlänge, für männliche Witwen im Prachtkleid der einfachen Gesamtlänge, des zu transportierenden Vogels entsprechen. Die Kopffreiheit des Tieres ist zu gewährleisten. Eine Bodenleiste muss vorhanden sein. Vögel, die länger als 4 Stunden transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die gleichzeitig den Flüssigkeitsbedarf deckt. Anderenfalls muss Wasser zur Verfügung stehen. Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung.
    4. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen3

    • Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An- und Abreise, höchstens 4 Tage betragen.
    • Die Vögel dürfen höchstens 3 Tage und je Tag 10 Stunden der Öffentlichkeit präsentiert werden. Dunkelphasen, mindestens 6 Stunden je Tag, müssen eingehalten werden.
    • Es dürfen nur gesunde gezüchtete Vögel ausgestellt werden, die vorher an Ausstellungsbedingungen gewöhnt worden sind. Offensichtlich scheue Vögel sind generell von der Ausstellung oder Bewertung zurückzuweisen.
    • Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen in mindestens 80 cm Höhe aufgestellt sein. Der Abstand zu Besuchern soll mindestens 50 cm betragen.
    • Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen dreiseitig geschlossen sein. Eine Seite muss der eineinhalbfachen Körperlänge, die andere Seite der einfachen Körperlänge des darin befindlichen Vogels entsprechen. Die Grundfläche von Ausstellungskäfigen darf jedoch 0,30 x 0,15 m für einen Vogel nicht unterschreiten.
    • Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens zwei Sitzstangen enthalten.
    • Als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden.
    • Futter und Wasser müssen täglich frisch angeboten und so gereicht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können.
    • Die Käfige/Volieren müssen in sauberem Zustand sein.
    • Für Ausstellungsräume ist ein Rauchverbot auszusprechen.

    Werden die Mindestanforderungen für die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen Ausstellungsbeschränkungen. Unter diesen Bedingungen dürfen auch eingewöhnte Wildfänge ausgestellt werden. Dauer der täglichen Präsentation, Ruhezeiten und Dunkelphasen sind entsprechend Buchstabe b einzuhalten.
    5. Vogelmärkte/Vogelbörsen4
    Für Vogelmärkte/Vogelbörsen sind die Anforderungen aus Punkt C4 sinngemäß anzuwenden. Das Anbieten und der Verkauf körnerfressender Kleinvögel außerhalb von Zelten und Gebäuden mit entsprechender Temperatur- und Belüftungsregelung sind tierschutzwidrig.


Verfasser und Differenzprotokoll

Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln

Helmut Brücher



unter Hinweis auf das Differenzprotokoll
Dr. Renate van den Elzen



Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V.
Dr. Werner Tschirch


Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.
Theo Pagel
Priv. Doz. Dr. K.-L. Schuchmann



Gesellschaft für Tropenornithologie
Dr. Ulrich Schürer



Verband deutscher Zoodirektoren e. V.
Priv. Doz. Dr. K.-L. Schuchmann



Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V.
Martin Riebe



Deutscher Tierschutzbund e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll

 


Differenzprotokoll

zu dem Gutachten

"Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln"
Teil 1 Körnerfresser

vom 10. Juli 1996

Herr Helmut Brücher gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

  1. Die Haltung und Einfuhr von körnerfressenden Kleinvögeln ist auf gezüchtete Exemplare zu beschränken.
  2. Kleinvögel sind in Außenvolieren zu halten; soweit erforderlich sind zusätzliche Schutzräume mit 50 % der Mindestmaße notwendig.
  3. Für 1 bis 3 Paare bzw. 6 Exemplare sind die Mindestmaße 2 m x 1 m x 2 m, für jeweils 1 weiteres Paar ist die Grundfläche um 1 m2 zu vergrößern.
  4. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte sind nicht zuzulassen.
  5. Vogelausstellungen, Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen sind zu verbieten.
  6. Domestizierte Körnerfresser benötigen 50 % der o. g. Maße.


Der Deutsche Tierschutzbund gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

  1. Die Haltung nichtdomestizierter Kleinvögel im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung dieser Vögel ist auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen zu beschränken.
  2. Naturentnahmen lehnen wir wegen der damit verbundenen Tier- und Artenschutzprobleme generell ab. Solange diese jedoch zugelassen sind, müssen diese Vögel über die gesamte Lebenszeit in Volieren gehalten werden.
  3. Eine Volierenhaltung ist auch für nachgezüchtete Körnerfresser vorzusehen. Die im Gutachten empfohlenen Käfigmindestgrößen sind für die Dauerhaltung keinesfalls ausreichend, da sie in der Regel keine verhaltensgerechte Unterbringung und keine artgerechte Bewegungsmöglichkeit der Vögel gemäß § 2 Tierschutzgesetz garantieren. Die Vögel können in den Käfigen nur sitzen und hüpfen, aber nicht ausreichend fliegen.
  4. Körnerfressern, die in Käfigen gehalten werden, ist täglich Freiflug zu gewähren. Bestehen keine Freiflugmöglichkeiten, entweder weil nicht genug Platz vorhanden ist, die Gefahr besteht, dass sich die Vögel beim Freiflug verletzen oder weil die Vögel nicht mehr freiwillig in den Käfig zurückkehren, ist auf die Haltung solcher Vögel zu verzichten.
  5. Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert. Mindestanforderungen an die Haltung von Körnerfressern stellen Minimalforderungen dar, die keinesfalls unterschritten werden dürfen. Der Deutsche Tierschutzbund wendet sich nicht gegen eine witterungsbedingte und zeitlich begrenzte höhere Besatzdichte im Winterschutzraum. Eine ähnlich hohe Besatzdichte im Zoofach- und Großhandel alleine aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus zuzulassen, wird abgelehnt, zumal der Handel keine Garantie dafür übernehmen kann, dass die Vögel tatsächlich nur 3 Monate unter diesen Bedingungen gehalten werden.
  6. Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.
  7. Abgelehnt werden insbesondere diejenigen Regelungen und Käfig- bzw. Volierenmaße im vorliegenden Gutachten, die hinter den seit langem angewendeten Mindestanforderungen verschiedener Bundesländer bei der Erteilung von Tiergehegegenehmigungen und des Bundesamtes für Naturschutz bei der Prüfung von Einfuhranträgen zurückbleiben.

Genau wie Katzen, Hunde und Kleinsäuger leiden auch Vögel an Krankheiten, denen sich durch Impfungen vorbeugen lässt.

Man kann seine Tauben gegen eine Reihe von Krankheiten impfen lassen, aber genau wie in der Humanmedizin tauchen auch in der Tiermedizin immer wieder Fragen nach der Notwendigkeit, nach dem Sinn und nach eventuellen Nebenwirkungen auf. Wir möchten Sie sachlich informieren und mit landläufigen Meinungen aufräumen, die nicht immer mit dem medizinischen Wissen übereinstimmen.

Wie wirken Impfungen?
Den Tieren werden abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger zugeführt, so dass es eine abgemilderte Form der Krankheit durchmacht und in deren Verlauf Abwehrstoffe, die Antikörper, bildet. Diese Antikörper bzw. die Fähigkeit, Antikörper zu bilden, bleibt über längere Zeit erhalten, so dass der Vogel Krankheitserreger abfangen und unschädlich machen kann, bevor eine Krankheit ausbrechen und den Körper schädigen kann.

Ist es sinnvoll, Tauben und Rassegeflügel zu impfen und das jedes Jahr wieder?
Die Krankheiten, gegen die normalerweise geimpft wird, können alle tödlich enden, besonders bei sehr jungen oder sehr alten Vögeln oder bei Tieren, die durch andere Krankheiten oder Parasitenbefall geschwächt sind. Noch dazu handelt es sich bei einigen Erregern um Viren und es ist der Medizin bis heute nicht gelungen, Viruskrankheiten ähnlich erfolgreich zu bekämpfen, wie es bei bakteriellen Erkrankungen mit den Antibiotika möglich ist. Daher ist es sinnvoll, seine Tiere in die Lage zu versetzen, mit bestimmten Krankheitserregern fertig zu werden, ohne erst krank zu werden.

Manche Impfungen werden von den Zucht- und Flugverbänden vorgeschrieben, wenn die Tiere an Ausstellungen oder Wettflügen teilnehmen sollen.

Und noch ein Punkt ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig: Je mehr Tiere einer Population geimpft sind, desto weniger haben Krankheitserreger die Möglichkeit, sich auszubreiten und Tiere zu befallen, die noch zu jung zum Impfen sind oder wegen irgendwelcher Umstände nicht geimpft werden können. Außerdem werden Tauben in der Regel nicht ganzjährig im Schlag oder der Voliere gehalten, sondern erhalten die Möglichkeit zum Freiflug, bei Reisetauben sogar zwangsläufig, so dass Kontakt mit Wildvögeln möglich wird. Diese sind in keinem Fall geimpft sind und daher ein unerschöpfliches Reservoir für Infektionserreger.
Die regelmäßige Wiederauffrischungsimpfung ist erforderlich, da die Fähigkeit, Antikörper zu bilden, mit der Zeit nachlässt und der Körper wieder an diese Fähigkeit "erinnert" werden muss.

Welche Nebenwirkungen gibt es?
Man muss unterscheiden zwischen normalen und überschießenden Nebenwirkungen.

Zu den normalen Nebenwirkungen gehören Müdigkeit für einige Tage und Schwellungen und geringgradige Schmerzen an der Impfstelle, die einige Tage bis zu 2 Wochen anhalten können. In dieser Situation sollte man seine Tiere schonen und überwiegend in Ruhe lassen.

Zu den überschießenden Nebenwirkungen zählen vor allem allergische Reaktionen gegen Bestanpeile des Impfstoffes, nicht nur gegen die Erreger, sondern auch gegen Konservierungs- oder Hilfsstoffe. Allergische Reaktionen äußern sich als Juckreiz an der Impfstelle oder am ganzen Körper, als unterschiedlich starke Schwellungen an einzelnen Körperteilen oder im schlimmsten Fall in Schockzuständen. Diese Reaktionen treten in der Regel in den ersten Stunden nach der Impfung auf. Wenn man bei allen oder einzelnen Tieren eine allergische Reaktion bemerkt, sollte man sich sofort mit seinem Tierarzt in Verbindung setzen.

Wie sollten Tiere auf eine Impfung vorbereitet werden?
Grundsätzlich sollten nur gesunde Tiere geimpft werden, deshalb erfolgt vor jeder Impfung eine klinische Untersuchung, um die "Impffähigkeit" festzustellen. Weiterhin sollten die Tiere kurz vor der Impfung gegen die wichtigsten Parasiten wie Rund- und Bandwürmer sowie Kokzidien und Trichomonaden behandelt worden sein.

Wann dürfen Vögel nicht geimpft werden?
Generell sollten akut kranke Tiere nicht geimpft werden, um einem bereits geschwächten Organismus nicht auch noch die Auseinandersetzung mit einem weiteren Krankheitserreger zuzumuten. In so einem Fall sollten erst die bestehenden Krankheiten behandelt werden und wenn die Tiere dann wieder fit sind, können sie auch die Impfung gut vertragen. Eine weitere Frage sollte der Brutsituation gelten, denn manche Impfstoffe können die Entwicklung der Eier oder Nestlinge stören.


Impfungen bei Brief- und Rassetauben

Wie häufig sollte man seine Tauben impfen lassen?
Begonnen wird mit den Impfungen bei Jungtauben ab der 5. Lebenswoche, es folgen regelmäßige Auffrischungsimpfungen.

Gegen welche Krankheiten können Tauben geimpft werden?

  • Paramyxovirusinfektion
    Die Paramyxovirose ist eine Viruserkrankung der Tauben, deren Erreger eng mit dem Virus der Newcastle-Disease der Hühner verwandt ist. Das Virus ist hochansteckend und wird durch infizierten Kot, Augen- oder Nasensekret, aber auch über infiziertes Futter und Wasser oder erregerhaltigen Staub übertragen. Die Übertragung zwischen Beständen erfolgt durch infizierte Gegenstände, Insekten, Nagetiere oder den Menschen.
    Die Paramyxoinfektion kann Tauben aller Rassen und Nutzungsrichtungen infizieren. Durch verwilderte Haus- und vor allem Wilpauben, bei denen der Erreger sehr häufig vorkommt, ist eine andauernde Infektionsgefahr für alle Taubenhaltungen vorhanden. Auch Hühner und verschiedene andere Vogelarten sind für das Paramyxovirus der Taube empfänglich. Umgekehrt kann auch die Newcastle-Disease des Huhnes Tauben mit oder ohne Ausbildung von Krankheitssymptomen infizieren. Dadurch besteht für ungeschützte oder nur mangelhaft geschützte Taubenbestände eine ständige Ansteckungsgefahr. 3 - 4 Wochen nach der Infektion zeigen sich die ersten Krankheitssymptome - wobei die Erkrankung zwei Verlaufsformen auftreten kann:

    • Klinisch inapparente Form
      Gesund erscheinende Tauben scheiden das Virus mit dem Kot aus. Solche Tauben spielen bei der Weiterverbreitung eine große Rolle, da sie an Ausstellungen und Wettflügen teilnehmen und dort andere Tauben infizieren.
    • Klinisch manifeste Form
      Die Tauben sind vermehrt schreckhaft und zeigen eine gestörte Bewegungskoordination. Es kommt zu durchfallähnlichen Erscheinungen, bedingt durch vermehrte Wasserausscheidung. Bei etwa 5 - 30 Prozent der Tiere treten zentralnervöse Störungen auf: einseitige Bewegungs- und Haltungsstörungen der Flügel und Ständer (Schiefflieger), Kopfverdrehen in unterschiedlichem Ausmaß für mehrere Wochen und vermehrte Schreckhaftigkeit. Die beschriebenen Symptome treten nicht immer gleichzeitig oder zusammen aus, häufig können die Krankheitsanzeichen auch einzeln oder in unterschiedlicher Ausprägung beobachtet werden.

    Ein kleiner Teil der Tiere verendet nach etwa 4 - 7 Tagen, aber selbst bei hochgradigen Störungen kommt es oft nach 2 - 4 Wochen zur Besserung und zur klinischen Ausheilung der nervalen Symptome, nicht aber zur Besserung der Flügel- und Beinlähme.

    Kopfverdrehen bei der Paramyxovirose
    Eine Behandlung der Paramyxoinfektion ist nicht möglich, als einzig wirksame Bekämpfungsmaßnahme hat sich die regelmäßige Schutzimpfung bewährt.
    Bislang standen zu diesem Zweck nur Impfstoffe für Hühner gegen das dem Paramyxovirus verwanpe Newcastle-Virus zur Verfügung, seit kurzer Zeit gibt es einen spezifischen Impfstoff, der die geimpften Tauben nach einmaliger Applikation für die Dauer von 12 Monaten schützt. Da die Infektionsgefahr während der Reise- und Ausstellungssaison am größten sind, haben sich die folgenden Impftermine bewährt:

    Reisetauben Februar/März
    Rassetauben 4 - 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn
    Zuchttauben 4 - 6 Wochen vor dem Anpaaren
    Jungtauben ab einem Alter von 5 Wochen

    Wichtig ist, dass alle Tiere eines Bestandes geimpft werden, denn geschützte Tauben können das Virus aufnehmen, ohne zu erkranken, und somit nicht geimpfte Schlaggenossen infizieren.


  • Taubenpocken
    Bei den Taubenpocken handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die ausschließlich Tauben empfänglich sind. Sie wird von Tier zu Tier als Tröpfcheninfektion übertragen, häufiger allerdings durch infizierte, stechende Insekten wie Fliegen oder Mücken. Außerdem kommen als Überträger Wildvögel, Menschen, Futter, Trinkwasser, Staub und Schlageinrichtungen in Frage. Die Taubenpocken sind weltweit verbreitet und treten vorwiegend in den Monaten April bis Oktober bei den Wettflügen der Reisetauben und bei Rassetauben während der Brutperiode auf. Sie kommen bei Tieren aller Altersstufen vor, vorwiegend werden jedoch Nestjunge und Jungtiere befallen. Auf Säugetiere und den Menschen lassen sich die Taubenpocken nicht übertragen.
    Taubenpocken werden nicht nur durch erkrankte Tiere übertragen, sondern auch durch genesende, die den Erreger noch längere Zeit ausscheiden. Der enge Kontakt der Brieftauben verschiedener Schläge beim Transport im Kabinenexpress begünstigt dabei das Infektionsgeschehen. Bei den Taubenpocken unterscheidet man drei Verlaufsformen:

    1. Hautform (Pocken)
      Dies ist die häufigste Form der Taubenpocken. Sie kommt bei Nestjungen, Jungtauben und Altvögeln vor. Die Pocken entstehen als kleine Knötchen auf der Haut, die innerhalb von 6 - 10 Tagen haselnussgroß werden können und sich von der gesunden Haut scharf absetzen, jedoch fest mit ihr verbunden sind. Sie entstehen bevorzugt auf unbefiederten Hautstellen, wie an den Augenlidern, den Nasenwarzen, den Schnabelwinkeln und Gehörgängen, seltener an Schnabelhorn und Füßen. Solange sich die Infektion auf die unbefiederten Teile der äußeren Haut beschränkt, verläuft die Erkrankung gutartig und beeinflusst das Allgemeinbefinden kaum.
    2. Schleimhautform (Diphtheroid)
      Bei dieser seltener auftretenden Form entwickeln sich auf der Schnabel- und Rachenschleimhaut grau-rote, später weiß-gelbe kleine Punkte, die sich vergrößern und zusammenfließen. Durch bakterielle Sekundärinfektionen entstehen käsig-schorfige Beläge, die zu Atem- und Schluckbeschwerden und auch zum Ersticken der Tiere führen können. Bei Zerstörung der Schnabelknochen kommt es zum Abbrechen des Ober- oder Unterschnabels. Bei Beteiligung des inneren Gehörganges treten Gleichgewichtsstörungen auf. Einschmelzungen des Augapfels durch eitrige Entzündungen der Binde- und Hornhäute gehören ebenfalls zum Krankheitsbild.
    3. Mischform (Pockendiphtheroid)
      Bei dieser Form kommen die beiden vorgenannten Formen neben- oder nacheinander vor. Der Verlauf dieser Erkrankungsform ist von der Aggressivität des Erregers, dem Auftreten von Begleiterregern und der Empfänglichkeit der Tauben abhängig. Die Durchseuchung eines Schlages kann Wochen, sogar Monate, dauern.

    Schleimhaut- und Mischform kommen häufig bei Nestjungen und Jungtieren hochgezüchteter Rassen vor. Diese Tauben zeigen meist ein gestörtes Allgemeinbefinden, aufgeplustertes Gefieder, verminderte Futteraufnahme und Atembeschwerden. Es kommt zu etwa 10 % Todesfällen infolge Hunger- oder Erstickungstod.

    Hautpocken bei einer Jungtaube Pockentumor im Flankenbereich
    Als Viruserkrankung lassen sich die Taubenpocken nicht durch Medikamente bekämpfen! Unterstützende Maßnahmen bestehen in der Isolierung erkrankter Tiere und häufiger Reinigung und Desinfektion der Schläge, Volieren mit einem pockenwirksamen Desinfektionsmittel. Von großer Wichtigkeit sind vorbeugende Maßnahmen:

    • hygienisch einwandfreie Haltung der Tauben
    • neuerworbene Tauben in Quarantäne unterbringen
    • zugeflogene Tauben nach Versorgung unverzüglich wieder freilassen
    • beim Flugtaubentransport, auf Taubenmärkten und -ausstellungen alle hygienischen Erfordernisse strikt einhalten
    • von Taubenpocken bedrohte Bestände umgehend impfen lassen
    • Brieftaubenbestände regelmäßig impfen lassen

    Die Impfung erfolgt nach dem folgenden Impfprogramm:

    Reisetauben Januar bis März, jedoch mindestens 2 Wochen vor Reisebeginn
    Rassetauben 4 - 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn
    Zuchttauben 4 - 6 Wochen vor dem Anpaaren
    Jungtauben ab einem Alter von 6 Wochen

    Weiterhin sollte man bei einem Ausbruch der Taubenpocken alle noch gesunden Tiere unverzüglich notimpfen und intensiv beobachten.


  • Salmonellose (Paratyphus, Flügellähme)
    Salmonellen sind bei Tauben und anderen Vögeln weitverbreitet, die Befallsrate wird mit 5 bis über 20 Prozent angegeben. Empfänglich sind vor allem Nestlinge, Jungtauben und geschwächte Alttauben. Die Übertragung erfolgt überwiegend oral durch die Kropfmilch, infiziertes Futter oder Wasser oder durch das Partnerschnäbeln. Da Salmonellen mit dem Kot ausgeschieden werden, bildet kontaminierte Einstreu eine ständige Infektionsquelle. Das Erregerreservoir sind neben Wilpauben und verwilderten Reisetauben insbesondere gesund erscheinende Dauerausscheider des eigenen Bestandes.
    Als Symptome zeigen sich bei Nestlingen Einstellen des Futterbettelns, dadurch Abmagerung bis zum Verhungern, Durchfall und Apathie mit Tod nach wenigen Tagen. Ältere Tiere zeigen Mauserstörungen, schlechte Flug- und Zuchtleistungen mit mehreren unterschiedlich verlaufenden Formen der chronischen Salmonellose:

    • Augenform
      Hierbei fallen Bindehaut und Irisentzündung mit Hornhauttrübung auf.
    • Gelenkform (Flügellähme)
      Bei dieser Form findet man Entzündungen der Schulter-, Ellenbogen-, Mittelfuß- und Zehengelenke mit teilweise erheblichen Schwellungen der betroffenen Gelenke.

      Entzündung des Ellenbogengelenks Chronische Entzündung der Fuß- und Zehengelenke
    • zentralnervöse Form
      Tiere mit der zentralnervösen Form fallen durch Kopfverdrehen, Zittern, Schnappatmung, Lähmungserscheinungen und Flügelhängen auf.
    • Darmform
      Es zeigt sich grünlicher "Hungerkot", schleimig- wässriger, manchmal blutiger, übelriechender Kot mit entsprechend verklebtem Bauchgefieder.

    Die Behandlung der Salmonellose kann nach Erregeranzüchtung und Resistenztest mit einem Antibiotikum erfolgen, wobei aber schwerkranke und abgemagerte Tiere eingeschläfert werden sollten, da bei ihnen keine Heilung erwartet werden kann.
    Eine Impfung kann das Ausbrechen der Krankheit verhindern, nicht aber die Infektion, so dass regelmäßig geimpft werden muss, ab der 3. Lebenswoche und 3 Wochen vor dem Flug.

Impfungen beim Rassegeflügel

Wie häufig sollte man seine Vögel impfen lassen?
Während der Kükenaufzucht sollte mit dem Aufbau des Impfschutzes nach Plan begonnen werden. In der Regel erfolgt die Grundimmunisierung als zweifache Anwendung im Abstand von 4 - 6 Wochen (Ausnahmen: Marek'sche Krankheit, Gumboro, ILT) und daran anschließende regelmäßige Auffrischungsimpfungen. Die Impfintervalle hängen von der Form des jeweiligen Impfstoffes ab:

  • Trinkwasserimpfung
    Dieser Impfstoff ist sehr einfach in der Anwendung, da er bloß in sauberem, kalten Wasser aufgelöst werden und den Tieren angeboten werden muss. Allerdings müssen Trinkwasserimpfungen alle 3 Monate aufgefrischt werden. Vor der Impfung sollten die Tiere 1 - 2 Stunden dursten.
  • Sprayimpfung
    Diese Impfstoffe werden in destiliertem Wasser aufgelöst und mittels Handsprühgerät über den Köpfen der Tiere versprüht. Auch hier muss alle 3 Monate nachgeimpft werden.
  • Augen- oder Nasentropfimpfung
    Impfstoffe dieser Gruppe werden bei jedem Tier einzeln verabreicht, indem 1 Tropfen der Impfstofflösung pro Tier in das Auge oder die Nasenöffnung getropft wird. Impfintervall: einmal jährlich
  • Injektion
    Auch hier muss jedes Tier einzeln gegriffen und geimpft werden, allerdings nur einmal im Jahr

Gegen welche Krankheiten kann Geflügel geimpft werden?

  • Newcastle Krankheit (Atypische Geflügelpest, Newcastle Disease, ND)
    Die ND ist eine Viruserkrankung, die Hühner und Puten befallen kann. Das Virus ist hochansteckend und wird durch infizierten Kot oder Nasensekret übertragen. Die Übertragung zwischen Beständen erfolgt durch Fahrzeuge, Betreuer, Wildvögel oder Luft.
    Als Symptome zeigen sich Atemwegs- oder nervale Anzeichen wie Atemnot, Lähmungen oder Kopfverdrehen (Sternguckerhaltung). Innerhalb von 3 - 5 Tagen stirbt ein Großteil der Vögel, die Legeleistung sinkt um 30 - 50- Prozent und es werden vermehrt dünnschalige oder schalenlose Eier gelegt.

    Mattigkeit und Atemnot bei Newcastle Newcastle Disease, zentralnervöse Form
    Gegen die ND ist keine Behandlung möglich! Der einzige verlässliche Schutz ist die regelmäßige, vierteljährliche (über das Trinkwasser) oder jährlichen (als Injektion) Impfung. Diese ist in Deutschland für alle Haltungen von Hühnern und Truthühnern (unabhängig von der Zahl der Tiere) gesetzlich vorgeschrieben (Geflügelpest-Verordnung vom 21. 12. 1994). Bei der ND handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche!


  • Infektiöse Bronchitis (IB)
    Bei der IB handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die ausschließlich Hühner empfänglich sind. Sie wird von Tier zu Tier über die Luft übertragen, ebenfalls von Stall zu Stall oder von Bestand zu Bestand. Die Infektion verursacht bei Küken und Jungtieren schwerwiegende Atemwegserkrankungen mit Todesfällen. Bei älteren Tieren geht die Legeleistung dramatisch zurück und es werden Eier mit sehr weichen oder deformierten Schalen (Längs- oder Querrillen) gelegt.

    Infektiöse Bronchitis bei einer Junghenne Veränderte Eier bei Infektiöser Bronchitis
    Es gibt keine Möglichkeit der Behandlung bei IB, der einzige Schutz besteht in der vierteljährlichen Impfung.


  • Marek'sche Krankheit (MD, Marek's Disease, Marek'sche Geflügellähme)
    Die MD wird verursacht durch ein Herpes-Virus, die Hauptübertragung erfolgt über verseuchte Ställe, in die junge Hühnerküken unter 4 Wochen eingesetzt werden, ältere Tier können zwar infiziert werden, erkranken dann aber nicht mehr. Die Tiere nehmen das Virus über die Einatmung von Staub oder über den Schnabel auf. Im Staub bleibt das Virus länger als ein Jahr infektiös.
    Als Symptome zeigen sich Gewichtsverlust und Lähmungen mit einer Sterblichkeit von 5 - 50 Prozent bei ungeimpften Tieren. Die klassische Form der Marek (Lähme) stellt sich als Lähmung des Ischiasnerves dar. Dabei liegen die Tiere auf der Seite und strecken ein Bein nach vorwärts und das andere nach rückwärts. Im allgemeinen erkranken die in der ersten 4 Wochen infizierten Tiere im Alter zwischen 10 und 20 Wochen. Zusätzlich kommt es häufig zur Ausbildung von Tumoren in Leber, Milz, Lunge, Eierstock, Muskeln und anderen Geweben.


    Beinlähmungen bei der Marek'-schen Erkrankung
    Eine Behandlung der MD ist nicht möglich, die Krankheit kann aber kontrolliert werden, wenn man die Küken schon am Schlupftag impft. Die Impfung schützt die Tiere zwar vor der Ausbildung der klinischen Symptome wie Lähmungen oder Tumoren, aber die Tiere können sich weiterhin mit Viren aus dem Stall usw. infizieren und dann das Virus ausscheiden. Daher sind in Deutschland alle Geflügelbestände als Marek-verseucht anzusehen. Ein Ausbruch der Marek'schen Krankheit ist meldepflichtig!


  • Infektiöse Laryngotracheitis (ILT, Ansteckende Kehlkopf-Luftröhrenentzündung)
    Auch die ILT wird durch ein Herpesvirus verursacht, das direkt von Tier zu Tier über die Luft oder durch infizierte Personen oder Ausrüstungsgegenstände (Schuhe, Kleidung, Eierkartons usw.) übertragen wird. Anfällig sind hauptsächlich Hühner und Fasane. Es kommt zu blutigen bis eitrigen Entzündungen von Kehlkopf und Luftröhre, z. T. zur Bildung von käsigen bis blutigen Klumpen, die durch Verschluss der Luftröhre zum Ersticken führen können. Die Tiere zeigen aufgrund der Atemnot deutlich hörbare klagende Atemgeräusche und husten Blutklumpen aus. Die Legeleistung sinkt in der Regel um 10 - 50 Prozent.


    Blutklumpen in der Luftröhre bei ILT
    Wie bei allen Viruserkrankungen ist die Behandlung der ILT nicht möglich. Die vierteljährliche Augentropfimpfung ist die beste Methode, eine ILT-Infektion zu verhindern. In bereits infizierten Beständen kann eine sofortige Impfung aller noch gesunden Tiere die weitere Ausbreitung der Krankheit stoppen.
    Ein Ausbruch der ILT ist meldepflichtig!


  • Gumboro-Krankheit (Infektiöse Bursitis, Infectious Bursal Disease, IBD)
    Auch die Gumboro-Krankheit wird von einem Virus hervorgerufen, das nur Hühner befällt. Die Übertragung erfolgt von Tier zu Tier über Kot, Nasen- oder Augensekret. Von Bestand zu Bestand wird Gumboro durch infizierte Kleidung oder Ausrüstungsgegenstände übertragen. Gewöhnlich tritt die Erkrankung im Alter von 4 bis 8 Wochen auf. Erkrankte Tiere sind matt, zeigen Bewegungsunlust, sind blass, kauern sich zusammen und haben oft wässerigen Durchfall. Bei schweren Infektionen können bis zu 60 % der Vögel sterben. Die Gumboro setzt sich hauptsächlich in der Bursa Fabricii fest, einem lymphatischen Organ, das oberhalb der Kloake liegt. Diese entzündet sich und schwillt stark an. Zusätzlich können sich blasse Nieren und Blutungen in die Skelettmuskeln zeigen.

    Junghühner mit Gumboro Blutungen in die Skelettmuskulatur
    Es gibt keine Möglichkeit, die Gumboro zu behandeln. Die Impfung von Elterntieren und/oder Küken ist das beste Mittel zur Kontrolle der Krankheit.


  • Mycoplasmeninfektion (CRD, Chronic Respiratory Disease, chronische Erkrankung der Atemwege)
    Die CRD wird durch ein Bakterium ausgelöst, das vor allem geschwächte oder gestresste Hühner und Puten befällt. Die Übertragung erfolgt von den Eltern über das Ei auf die Küken, aber auch von Tier zu Tier über infizierten Staub oder Tröpfcheninfektion. Junge Tiere zeigen vor allem Atemwegssymptome mit verminderten Gewichtszunahmen. Ältere Tier zeigen Schnupfen, Husten und allgemeine Atemwegsstörungen. Es kommt zu eitrigen Luftsack- und Lungenentzündungen mit Ansammlung von gelbkäsigen, eitrigen Massen. Legehennen gehen in der Legeleistung um 20 - 30 Prozent zurück.


    Chronic Resiratory Disease bei einer Junghenne
    Als bakterielle Erkrankung kann die CRD mit Antibiotika behandelt werden. Junge Legehennen, sowie Rasse- und Zuchttiere können während der Aufzucht geimpft werden.


  • Ansteckender Geflügelschnupfen (Coryza contagiosa gallinarum)
    Diese bakterielle Krankheit befällt vor allem Hühner, aber auch Wachteln und Fasane aller Altersstufen. Sie wird verbreitet von Tier zu Tier über Kontakt, infizierten Staub oder infiziertes Trinkwasser, von Bestand zu bestand über Personen oder Ausrüstungsgegenstände. Als Symptom zeigt sich eine Entzündung der oberen Atemwege mit Augenentzündungen und Nasenausfluss mit einem typischen süßfauligen Geruch. Die Nasennebenhöhlen schwellen stark an ("Eulenkopf").

    Geschwollene Unteraugenhöhle bei Geflügelschnupfen "Eulenkopf"
    Die Krankheit kann mit Antibiotika behandelt werden, vorbeugende Schutzimpfungen sind möglich.


  • Salmonelleninfektion (Pullorum-Krankheit, Hühnertyphus, Salmonellose) der Hühner
    Die Pullorum-Krankheit und der Hühnertyphus werden durch spezifische Salmonellen-Arten verursacht, die Salmonellose durch andere, für das Geflügel ungefährliche der über 2400 bekannten Salmonellen-Arten, auch durch solche, die für Menschen krankmachend sind.

      1. Die Pullorum-Krankheit wird durch infizierte Elterntiere über die Bruteier übertragen. Küken, die aus solchen Eiern schlüpfen, zeigen einen typischen weißlichen Durchfall mit verschmutzten Kloaken und hoher Sterberate. Erwachsene Tiere zeigen keine klinischen Symptome, haben aber Veränderungen an den Eierstöcken.

        Pullorumkrankes Küken
      2. Der Hühnertyphus tritt eher bei älteren Tieren auf und wird vor allem direkt von Tier zu Tier übertragen. Die Hühner zeigen Teilnahmslosigkeit und schwefelgelben Durchfall. Sie haben eine generalisierte Infektion mit Leber-, Milz- und Nierenschwellungen, ein großer Teil der Hühner stirbt.
      3. Infektionen mit für den Menschen gefährlichen Salmonellen sind problematisch bei Masthähnchen und Legehennen und werden von den Elterntieren über die Kontamination von Eischalen oder Eidottern auf die Küken übertragen und halten sich zum Teil lebenslang, ohne dass erkennbare Krankheitssymptome auftreten. Gefahr für Menschen (v. a. Säuglinge und geschwächte Personen) besteht nur dann, wenn mit Salmonellen kontaminierte Geflügelprodukte gegessen werden, die nicht ausreichend erhitzt wurden. Salmonellen werden bei Temperaturen über 72° Celsius über eine Dauer von 10 Minuten unschädlich gemacht und bei Temperaturen unter 7° Celsius zuverlässig an der Vermehrung gehindert.

    Die Pullorum-Krankheit und der Hühnertyphus sollten nicht behandelt werden. Am sinnvollsten ist es, die infizierten Tiere auszumerzen, wobei die Infektion durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen werden kann. Nur bei besonders wertvollen oder seltenen Rassehühner kann eine antibiotische Behandlung versucht werden
    Zur Vorbeugung der Infektion mit anderen Salmonellen ist eine Impfung möglich, für alle Junghennenbestände, die zur Konsumeierproduktion vorgesehen sind und mehr als 250 Junghennen haben, gesetzlich vorgeschrieben (Hühner-Salmonellen-Verordnung) und wird für Elterntiere und Rassegeflügel empfohlen.

Empfohlener Impfplan für Rassehühner:

Alter Impfung Anwendung
  1. Tag Marek Injektion
  3. Woche 1. Newcastle Trinkwasser
  4. Woche 1. Infektiöse Bronchitis Trinkwasser, Augentropf, Spray
  5. Woche Gumboro Trinkwasser
  6. Woche Salmonellen Injektion
  7. Woche 2. Newcastle Trinkwasser, Augentropf, Spray
  9. Woche 2. Infektiöse Bronchitis Trinkwasser, Augentropf, Spray
10. Woche Infektiöse Laryngotracheitis Augentropf
12. Woche Salmonellen Injektion
14. Woche 3. Infektiöse Bronchitis Trinkwasser, Augentropf, Spray
16. Woche 3. Newcastle Trinkwasser, Augentropf, Spray oder Injektion
16. Woche bei Bedarf Salmonellen
und weitere
Injektion


Nach Abschluss des Aufzucht-Impfprogrammes erfolgt regelmäßig alle 12 Wochen eine IB/ND-Wiederholungsimpfung über Trinkwasser/Spray/Augentropfen oder einmalig eine IB/ND-Injektionsimpfung ca. 4 Wochen vor Legebeginn mit Wiederholungsimpfungen im Abstand von einem Jahr.

Die folgenden Punkte sind Grundlage für eine artgerechte Haltung:

  • keinen Sand, sondern Küchenpapier unten in den Käfig, dafür Grit (im Extranapf) und Kalkquelle anbieten
  • keine Hartholz- oder Plastikstangen, kein Sandpapier, sondern Obstbaumzweige mit Rinde und Knospen (dient auch der Beschäftigung), Durchmesser 8 - 30 mm für Wellensittiche und ähnliche, bis 50 mm für Großpapageien, dient der Fußgymnastik und beugt Sohlengeschwüren vor
  • Standort des Käfigs: sonnig oder halbschattig, in Augenhöhe, nicht in der Küche (Teflondämpfe sind giftig, außerdem Verbrennungs- und Verbrühungsgefahr), Schutz vor Staub, Zug, Rauch (auch Vögel reagieren empfindlich auf Nikotin)
  • 2 x wöchentlich duschen oder mit der Blumenspritze (jede Woche gründlich mit heißem Wasser reinigen!) besprühen
  • rel. Luftfeuchte 50 - 60 %
  • Umgebungstemperatur:
    • z. B. Wellensittich und Graupapagei: Außenhaltung auch im Winter möglich, wenn heizbarer Schutzraum vorhanden
    • z. B. Aras und Amazonen: Zimmertemperatur 20 - 24° C optimal, nachts nicht unter 17° C
  • Freiflug nur unter Aufsicht, Gardinen vorziehen und darauf achten, dass sich die Vögel nicht hinter oder unter Schränken, Regalen und Büchern festklemmen können
  • keine giftigen Zimmerpflanzen
  • keine Bleibänder in den Gardinen, keine Tiffanylampen oder bleiverglaste Fenster (Vergiftungsgefahr)

 Regeln für den Tierarztbesuch mit Ziervögeln

  • möglichst im eigenen Käfig vorstellen (oder im kleinen Transportkäfig, 24 Stunden vorher umsetzen)
  • 24 Stunden vorher Sand durch Küchenpapier ersetzen, danach nicht mehr reinigen
  • Wassernapf entleeren, Futter und Futterreste belassen
  • Käfig für den Transport mit einem Tuch oder einer Decke abdecken
  • nicht lange abwarten, Vögel haben nur geringe Energiereserven!

 Hinweise für die Ernährung von Sittichen und Großpapageien
Alle käuflichen Körnerfutter für Papageien führen auf Dauer zu Mangelerscheinungen, da nicht genug Vitamine und Mineralien, aber viel zu viel Fett enthalten ist!!
Vollwertig ist die Ernährung mit pelletiertem Alleinfutter, das beim Tierarzt erhältlich ist. Ersatzweise oder zur Umstellung eignet sich die folgende Futtermischung:

  • 1/3 Körnerfutter (ohne beschalte Erd- und Zirbelnüsse)
  • 2/3 einer Grundmischung bestehend aus:
    • 1 Teil Exotenfutter
    • 1 Teil Eiweichfutter (z. B. Kanarienaufzuchtfutter)
    • 1 Teil Babyvollkornbrei
  • mit H-Milch (1,5 % Fett) vermischen, bis eine krümelige Konsistenz erreicht ist
  • Vitamin- und Mineralstoffzusätze (vom Tierarzt) untermischen
  • zum Eingewöhnen Körneranteil höher (- ¾), schrittweise reduzieren und durch Pellets ersetzen
  • täglich frisch anrühren<
  • zusätzlich:
    • Calzium-Quelle (z. B. Sepia-Schulp oder Kalkstein)
    • Grit (= Aquarienkies, für Wellensittiche und Vögel ähnlicher Größe feinste Körnung, für größere Vögel gröber)
  • außerdem:
    "Alles, was nicht extrem salzig, fettig oder gezuckert ist, kann versucht werden:"
    • alle Sorten Obst und Gemüse
    • Vollkorn- und Knäckebrot, Zwieback
    • Nudeln roh und gekocht
    • wenig gesüßte Kuchen und Kekse
    • mageres gekochtes Fleisch, hartgekochte Eier
    • Hüttenkäse, Joghurt, Quark
    • Hunde- und Katzenfutter, trocken oder Dose
    • milder Käse (auf Salzgehalt achten)
  • immer für ca 1 Woche anbieten, eventuell bei zahmen Vögeln auch selber "voressen"
  • Eiweiß- und Grünfutter verdirbt rasch, nur wenige Stunden im Käfig lassen