Störche und Reiher dürfen laut BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) § 45, Absatz 5 und den Naturschutzgesetzen der Bundesländer ohne behördliche Genehmigung nicht in Gefangenschaft gehalten werden. Als Ausnahme ist es "zulässig, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen oder aufzuziehen. Sie sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben."
Das bedeutet, dass die Tiere an zugelassene Pflegestationen abgegeben werden müssen, in denen eine sachkundige Haltung und Pflege gewährleistet ist.
Reiher und Störche sind wilde Tiere, die sich nur im Notfall vom Menschen greifen lassen und sich auch dann noch zu wehren versuchen. Diese Vögel beissen fast nie, sondern versuchen, mit dem Schnabel zu stoßen, bevorzugt nach den Augen, was zu ernsthaften Augenverletzungen führen kann.
Folgende Regel gilt für den Umgang: Mit der einen Hand den Hals kurz unter dem Kopf greifen und fixieren, mit der anderen Hand das Schlagen der Flügel verhindern. Danach möglichst ein passendes Stück Schlauch auf den Schnabel stecken.

Transport der Tiere: Der Vogel wird mit angelegten Flügeln in gestreckter Haltung in ein weiches Tuch gerollt.

Zuständig für die Aufnahme sind in erster Linie die für die entsprechende Art zuständigen Pflegestationen, in Notfällen auch der nächste Tierarzt.
Falls Sie niemanden erreichen, müssen Sie dafür sorgen, dass die Tiere Futter aufnehmen, da sie sonst sehr schnell an Kraft verlieren. Im Notfall kann man Dosenfutter für Hunde oder Katzen nehmen, aber keinesfalls als Dauerfutter!
Da es sich um wilde, verängstigte, meist auch verletzte Tiere handelt, ist nicht damit zu rechnen, dass freiwillig gefressen wird. Man muss also zur Zwangsfütterung greifen. Der Vogel wird am Hals fixiert und am Flügelschlagen gehindert. Eine zweite Person öffnet den Schnabel und schiebt vorsichtig Futterbrocken tief in die Schnabelhöhle. Meist schlucken die Vögel dann.

Adressen

Die für die Stadt Cuxhaven zuständige Behörde ist:

die Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven
Amtsleiter Herr Adamski
Rathaus
Grüner Weg 42
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721-700 778

für den Landkreis Cuxhaven ist zuständig:

das Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven
Kreishaus
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven
Tel.: 04721-66 23 40

Weißstorchpflegestation
Helmut Storch
Halsmühlenweg 45
27283 Verden
Tel.: 04231 - 73757
nur Weißstörche

Vogelpark Walsrode
Am Rieselbach
29664 Walsrode
Tel.: 05161 - 2015
Fax: 05161 - 8210
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Schwarzstörche und Reiher