Alle Fledermäuse gehören laut BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) § 45, Absatz 5 und den Naturschutzgesetzen der Bundesländer zu den besonders geschützten Tieren und dürfen als ganzjährig geschützte Tiere prinzipiell nicht in Gefangenschaft gehalten werden. Als Ausnahme ist es "zulässig, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen oder aufzuziehen. Sie sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben."

Adressen

Die für die Stadt Cuxhaven zuständige Behörde ist:

die Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven
Amtsleiter Herr Adamski
Rathaus
Grüner Weg 42
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721-700 778

für den Landkreis Cuxhaven ist zuständig:

das Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven
Kreishaus
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven
Tel.: 04721-66 23 40

Heimische Fledermäuse dürfen also nur im Krankheitsfall und bei Hilflosigkeit, vor allem im Winter, und auch dann nur bis zu ihrer Gesundung, in Privathand gehalten werden. Eine weitergehende Haltung ist nur dann vertretbar, wenn ungünstige Witterungsverhältnisse (Wintermonate bis Mitte/Ende April) einer Freilassung entgegenstehen.
Wenn man eine Fledermaus findet, die sich am Boden befindet, sollte man auf den Einbruch der Dämmerung warten, um eine sofortige Freilassung zu versuchen. Dann setzt man die Tiere an einen erhöhten Ort, z. B. eine Astgabel, damit sie leichter starten können. Jungtiere beginnen in dieser Situation nach der Mutter zu rufen, die sich um ihr Junges kümmern wird. Wenn das Tier nicht in der Lage ist, zu fliegen, muss für eine artgerechte Unterbringung und Fütterung gesorgt werden. Kurzfristig eignet sich eine innen möglichst raue Pappschachtel, die so hoch sein muss, dass sich das Tier unter dem Deckel oder an der Seitenwand anhängen kann, ohne dass der Kopf dem Boden zu nahe kommt.
Als Notfallfutter eignen sich Mehlwürmer oder Gehacktes vom Rind, als Getränk Wasser, keinesfalls Milch.
In der Folge ist möglichst schnell dafür zu sorgen, dass das Tier in fachkundige Hände abgegeben wird.

weitere Ansprechpartner:

Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Umweltzentrum Cuxhaven
Bahnhofstr. 20a
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721-36364

oder:

Dr. Hans-Joachim Ropers
Spiekaer Kirchweg 2A
27637 Nordholz
Tel.: 04741-1596

oder:

Förster Martin Büker, Fledermausbeauftragter
Niedersächsische Revierförsterei Midlum
Neuenwalder Weg 2
27632 Midlum
Tel.: 04741 - 1274
Fax: 04741 - 180559

weitere Informationen: