Eulen und Greifvögel gehören laut BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) § 45, Absatz 5 und den Naturschutzgesetzen der Bundesländer zu den besonders geschützten Tieren und dürfen als ganzjährig geschützte Tiere prinzipiell nicht in Gefangenschaft gehalten werden. Als Ausnahme ist es "zulässig, verletzte, kranke oder hilflose Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen oder aufzuziehen. Sie sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben."
Das bedeutet, dass die Tiere an zugelassene Greifvogelpflegestationen abgegeben werden müssen, in denen eine sachkundige Haltung und Pflege gewährleistet ist.
Eulen und Greifvögel sind wilde und wehrhafte Tiere, die sich nur im Notfall vom Menschen greifen lassen und sich auch dann noch zu wehren versuchen. Diese Vögel beissen fast nie, sondern versuchen, mit den Ständern zu greifen, was je nach Größe des Vogels zu bösen Verletzungen führen kann.
Erste Regel also: Die Ständer mit der einen Hand greifen und fixieren, mit der anderen Hand das Schlagen der Flügel verhindern. Transport der Tiere: in einem Katzenkorb oder Karton, möglichst verdunkelt, dann verhalten sich die Vögel in der Regel ruhig.
Zuständig für die Aufnahme und Weiterleitung sind in erster Linie die Revierpächter, in Notfällen auch der nächste Tierarzt.
Falls Sie niemanden erreichen, müssen Sie dafür sorgen, dass die Tiere Futter aufnehmen, da sie sonst sehr schnell an Kraft verlieren. Im Notfall kann man Dosenfutter für Hunde oder Katzen nehmen, aber keinesfalls als Dauerfutter! Da es sich um wilde, verängstigte, meist auch verletzte Tiere handelt, ist nicht damit zu rechnen, dass freiwillig gefressen wird. Man muss also zur Zwangsfütterung greifen. Der Vogel wird an den Ständern fixiert und am Flügelschlagen gehindert. Eine zweite Person öffnet den Schnabel und schiebt vorsichtig Futterbrocken tief in die Schnabelhöhle. Meist schlucken die Vögel dann.

Adressen

Die für die Stadt Cuxhaven zuständige Behörde ist:

die Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven
Amtsleiter Herr Adamski
Rathaus
Grüner Weg 42
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721-700 778

für den Landkreis Cuxhaven ist zuständig:

das Naturschutzamt des Landkreises Cuxhaven
Kreishaus
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven
Tel.: 04721-66 23 40

Förster Martin Büker, zuständig für Werner- und Brockeswald
Niedersächsische Revierförsterei Midlum
Neuenwalder Weg 2
27632 Midlum
Tel.: 04741 - 1274
Fax: 04741 - 180559

Bodo Kiep, zuständig für Duhner Heide
Dorfstraße 67
27476 Cuxhaven
Tel.: 04721 - 23433

Greifvogel-Pflegestation
Günter Rayzik
Schillerstraße 7
27299 Langwedel
Tel: 04235 - 643