Dr. Petra Hille
In der Stadt Cuxhaven gibt es eine tierärztliche Rufbereitschaft, die von den hiesigen Praxen abwechselnd versehen wird.
Dieser Notdienst (diese Rufbereitschaft) ist zuständig für Tiere aus der Stadt Cuxhaven bei schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist. Der Notdienst ist ausschließlich für die Stadt Cuxhaven zuständig, Hausbesuche außerhalb des Stadtgebietes sind grundsätzlich nicht möglich.
Bitte melden Sie sich telefonisch an, bevor Sie die Notdienstpraxis aufsuchen und hören Sie einen eventuellen Anrufbeantworter ab, auf diesem ist die Rufnummer hinterlegt, unter der Sie den Notdiensthabenden direkt erreichen können.
Im Notdienst wird laut Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) an Werktagen von 18.00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages, an Wochenenden von Freitagabend 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr sowie an Feiertagen ganztags für alle tierärztlichen Leistungen mindestens der 2-fache, höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet, außerdem wird eine Notdienstpauschale von 50,-- Euro fällig. An Werktagen außerhalb der Sprechstunden können ebenfalls erhöhte Sätze für tierärztliche Leistungen berechnet werden, eine Notdienstgebühr wird nicht fällig. Alle Notdienstbehandlungen müssen direkt im Anschluss bar oder per Karte beglichen werden.
Der Dienst beginnt jeweils am Freitag abend um 1800 Uhr und endet am darauffolgenden Freitag, ebenfalls 1800 Uhr.
Tierbesitzer aus dem Landkreis Cuxhaven und aus Bremerhaven finden Informationen über den für sie zuständigem Notdienst auf der Service-Seite der Tierklinik Posthausen im unteren Bereich.