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Wir möchten Sie auf dieser Seite darüber informieren, wie Tierärzte ihre Leistungen berechnen, nämlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Wer als Tierarzt gegen die GOT verstößt, macht sich strafbar!

Am 22. 11. 2022 ist eine komplett überarbeitete GOT in Kraft getreten, in der einerseits neue, bislang noch nicht erfasste Leistungen (z. B. CT und MRT) aufgenommen, andererseits die Gebühren an die allgemeine Preissteigerung angepasst wurden.

Für Sie ist die GOT vielleicht wie ein "Buch mit sieben Siegeln". Leider müssen in ihr aber - wegen der Genauigkeit - einige Fachbegriffe verwendet werden. Außerdem kann sie keine pauschalen Preise angeben, sondern nur die Gebühr für die einzelnen Behandlungsschritte.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden.
  • Welchen Satz der Tierarzt wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.
  • Die Unterschreitung des Einfachsatzes ist grundsätzlich unzulässig!
    Dies gilt auch für herrenlose oder Wildtiere, die aufgefunden und vom Finder zum Tierarzt gebracht werden!

    Ausnahme: Im begründeten Einzelfall können der Einfachsatz unter-, bzw der Dreifachsatz überschritten werden. Liegt ein solcher Grund vor, muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer getroffen werden.
  • Zusätzlich zu den Leistungen müssen z. B. auch angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Barauslagen für Laborleistungen oder Porto berechnet werden. Zum Gesamtbetrag kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
  • Die GOT fordert, dass der Tierarzt eine detailierte Rechnung schreiben muss. Diese muss mindestens enthalten:
    Datum, Tierart, Diagnose, berechnete Leistung, Rechnungsbetrag, Umsatzsteuer und die oben genannten Vergütungen. Sie können eine weiter aufgegliederte Rechnung verlangen.
  • Die Notdienstzeit ist wie folgt festgelegt: während der Woche in der Zeit von 18 - 8 Uhr des Folgetages und am Wochenende von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr, für Feiertage gelten entsprechende Zeiten.
  • Wenn der Tierärztliche Notdienst während der Notdienstzeiten in Anspruch genommen wird, wird zusätzlich zu den erbrachten Leistungen und den Medikamenten eine Notdienstpauschale in Höhe von 50,-- Euro netto fällig.
  • Während der Notdienstzeiten erbrachte Leistungen müssen mindestens mit dem zweifachen Gebührensatz, höchstens mit dem 4- fachen Satz abgerechnet werden, je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.

 

Gebührenverzeichnis
Das Gebührenverzeichnis enthält im Teil A Grundleistungen, z. B. "Beratung", "Allgemeine Untersuchung mit Beratung", im Teil B besondere Leistungen, z. B. "Injektion", "Kastration", "Verband anlegen". Fast immer besteht eine Behandlung aus mehreren Schritten, also verschiedenen Positionen des Gebührenverzeichnisses.

Unser Rat: Sprechen Sie mit uns!

Lassen Sie sich erklären, welche Untersuchungen nötig sind und wie dann - je nach Diagnose - behandelt wird.
Lassen Sie sich auch die voraussichtlichen Kosten erläutern.

Aber bedenken Sie bitte: Ihr Tier ist ein lebendiges Individuum - ein Kostenvoranschlag wie bei einem Handwerker ist nicht möglich!