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Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren

Herausgegeben vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

vom 10. Januar 1997

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 des Tierschutzgesetzes).
Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden. Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Arten, die der fachlich informierte (sachkundige) Anfänger halten kann oder die nur der Spezialist halten soll, sind im Gutachten besonders gekennzeichnet. Alle nicht oder als nur für den Spezialisten geeignet gekennzeichneten Arten sowie alle Chamäleons eignen sich nicht für den "Einstieg" in die Reptilienhaltung.
Das Gutachten soll und kann das Studium entsprechender Fachliteratur nicht ersetzen und ist als alleinige Quelle für den Erwerb von Wissen über die Reptilienhaltung nicht geeignet.
Die Angaben im speziellen Teil entsprechen dem derzeitigen Erkenntnisstand; sie sollen in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

  • Allgemeiner Teil

    1. Klimatisierung und Beleuchtung
      Reptilien sind wechselwarme (ectotherme) Tiere, deren Lebensfunktionen in hohem Maße von den Umweltbedingungen abhängen. Demzufolge ist eine den natürlichen Verhältnissen entsprechende Klimatisierung der Gehege für ihre erfolgreiche Pflege und Zucht von entscheidender Bedeutung. Um das zu gewährleisten, ist entsprechend der artspezifischen Bedürfnisse in der Regel ein Temperaturgefälle im Haltungssystem und eine Nachtabsenkung der Umgebungstemperatur notwendig. Die Spannbreite dieser Minimal- und Maximaltemperatur sowie die Vorzugstemperatur können sehr verschieden sein; Hinweise dazu werden im speziellen Teil gegeben. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass viele Reptilien thermoregulatorische Verhaltensweisen besitzen, die es ihnen ermöglichen, während der Aktivität eine mehr oder weniger konstante Körpertemperatur (auch als ""Betriebstemperatur" bezeichnet) aufrecht zu erhalten.
      Für bestimmte Arten ist auch die mit Licht gekoppelte Strahlungswärme wichtig. Auf die Verwendung geeigneter Lampen/Leuchtstoffröhren und die sachgerechte Anbringung ist zu achten (u. a. wegen Verbrennungsgefahr). Die Beleuchtungsintensität hat für die Aktivität, die Färbung und die Gesundheit Bedeutung.
      Zwei weitere wichtige Faktoren für die Gesunderhaltung der Reptilien sind die Luft- und die Substratfeuchtigkeit. Einzelheiten sind im speziellen Teil dargelegt.
      Alle Umweltfaktoren sollen den natürlichen Verhältnissen der Herkunftsbiotope weitestgehend entsprechen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht nur das Makroklima, d. h. die aus einem Klimaatlas gewonnenen Daten, sondern vor allem das Mikroklima, das mitunter erheblich vom Makroklima abweichen kann, für die Gesundheit und das Wohlbefinden entscheidend ist.
      Geeignete Geräte zur Messung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen vorhanden sein.
    2. Ernährung
      Zu gewährleisten ist eine der jeweiligen Art adäquate Ernährung. Das eingesetzte Futter muss einen den Ernährungsbedürfnissen entsprechenden Gehalt an Vitaminen, Mineralien und Ballaststoffen aufweisen. Für Möglichkeiten einer artgemäßen Wasseraufnahme ist zu sorgen.
    3. Terrariengestaltung
      Die Gehegegestaltung bzw. die Infrastruktur des künstlichen Lebensraumes muss sich an den Bedürfnissen der zu pflegenden Art orientieren (z. B. Graben, Wühlen, Klettern, Schwimmen). Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:
      • geeignetes Bodensubstrat in genügender Höhe,
      • Versteckmöglichkeiten,
      • eventuell Wasserbecken, Badebecken,
      • eventuell Klettermöglichkeiten (Felsen, Äste, Zweige) in geeigneter Größe und Dimension,
      • eventuell Bepflanzung zur Herbeiführung eines geeigneten Mikroklimas, als Versteckmöglichkeit u. a.,
      • bei Haltung geschlechtsreifer eierlegender Weibchen spezielle Eiablagemöglichkeit.
      • Sichtschutzeinrichtungen innerhalb eines Geheges oder zwischen einzelnen Gehegen können erforderlich sein.
    4. Vergesellschaftung
      Um sozialen Stress bei Paar- und Gruppenhaltung zu vermeiden, muss auf die natürliche Sozialstruktur geachtet werden, wobei im Terrarium jedoch nicht immer die natürliche Sozialstruktur, z. B. mit einem dominanten und mehreren rangniederen Männchen in einer Gruppe, möglich ist. Auch müssen individuelle Unterschiede der Tiere bei der Vergesellschaftung berücksichtigt werden. Es kann erforderlich sein, mehrere Futterstellen einzurichten.
      Eine Vergesellschaftung verschiedener Arten mit gleichen Biotopansprüchen ist möglich; die Tiere dürfen sich jedoch gegenseitig nicht negativ beeinflussen.
    5. Terrariengröße
      Allgemeingültige Angaben zur Gehegegröße können nicht gemacht werden. Die Maße sollten sich auf die Kopf-Rumpf-Länge, Körperlänge oder Panzerlänge beziehen und den natürlichen Bewegungsbedarf angemessen berücksichtigen. Im speziellen Teil werden dazu Richtwerte genannt.
      Sind bauliche Veränderungen zur Erfüllung der Richtwerte nötig, so ist dies bei der Festlegung von Übergangszeiten entsprechend zu berücksichtigen. Bei größeren Um- und Neubauten ist von ca. 5 Jahren, von Planungsbeginn an, auszugehen.
    6. Pflege
      Eine artgemäße Pflege schließt Grundnormen der Sauberkeit und Hygiene, eine regelmäßige Gesundheitskontrolle und erforderlich werdende Behandlungsmaßnahmen ein.
    7. Sonderbedingungen
      Für Quarantäne und Behandlung erkrankter Tiere sowie bei der Simulation von Ruhephasen und der Aufzucht von Jungtieren können besondere Haltungsbedingungen erforderlich sein.
      Für die vorübergehende Haltung von Reptilien im Groß- und Einzelhandel sind die unter Punkt III.1 aufgeführten Ausnahmen bei der Raumzumessung und der sozialen Zusammensetzung tolerierbar. Anforderungen an die Haltung im Rahmen von Reptilienbörsen sind unter Punkt III.2 dargestellt.
      Sonderbedingungen für die Haltung von Reptilien in Zirkussen und Schaustellungen, einschließlich Wanderschaustellungen, werden abgelehnt.

  • Spezieller Teil - Dauerhaltung

  • Besondere Haltungsbedingungen - vorübergehende Haltung

    1. Unterbringungsbedingungen für die vorübergehende Haltung von Reptilien im Groß- und Einzelhandel
      Die Bedingungen für die Dauerhaltung (Abschnitt II Punkte 1 bis 5) werden mit folgenden Modifikationen angewandt:
      Die meisten importierten Reptilienarten werden direkt der Natur entnommen und sind häufig von Parasiten befallen. Deshalb ist bei der Haltung von Wildfängen Sauberkeit oberster Grundsatz. Großhändler-Terrarien sind aus diesem Grund so hygienisch wie möglich zu unterhalten; ästhetische Aspekte spielen bei der Ausstattung eine untergeordnete Rolle. Die Funktionalität der Ausstattung der Terrarien muss jedoch gewahrt bleiben.
      Bei Händlern wird erfahrungsgemäß eine größere Zahl von Exemplaren vorübergehend untergebracht. Deshalb kann der Platzbedarf pro Tier reduziert und gemäß der Formel für die Dauerhaltung unter Berücksichtigung der zulässigen modifizierten Besatzdichte (s. u.) und des gruppenspezifischen Geltungsbereiches (s. u.) berechnet werden. Es wird jeweils das größte Tier (KRL, GL, PL) für die Berechnungen angenommen. Große Tiere außerhalb des gruppenspezifischen Geltungsbereiches sind entsprechend des für die Dauerhaltung vorgegebenen Flächenbedarfs unterzubringen.
      [Z. B. Landschildkröten: 8 PL x _ 8 PL. Die Formel gilt bei Privathaltern für zwei Tiere, beim Händler im Geltungsbereich von PL = 10 cm bis PL = 25 cm vorübergehend für den doppelten Besatz, also für 4 Tiere. Der Platzbedarf für jedes Tier ist somit ein Viertel der Fläche, die sich aus der Formel ergibt. Für Tiere mit PL = 20 cm ergibt dies beispielsweise einen Flächenbedarf unter Händlerbedingungen von 0, 32 m2 pro Tier.]
      Richtwerte für die Mindestabmessungen der Terrarien ergeben sich aus den jeweiligen Formeln, wobei folgende absoluten Terrarien-Mindestabmessungen (Länge, Breite, Höhe) grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen:
      Schildkröten, Echsen und Schlangen:

      Bodenbewohner: 0,30 m x 0,20 m x 0,20 m
      Baumbewohner: 0,30 m x 0,20 m x 0,30 m
      Krokodile: 0,50 m x 0,30 m x 0,30 m


      Jungtieraufzucht: gemäß Abschnitt II. (z. B. Kleinstterrarien für die Aufzucht von Chamäleons und Schlangen).
      Eine zwischenartliche Vergesellschaftung unter Händlerbedingungen ist nicht statthaft.
      Unverträgliche Tiere müssen abgesondert und ggf. einzeln gehalten werden, wie z. B. Chamaeleo spp. oder Phelsuma madagascariensis. Bei Bedarf sind Sichtblenden anzubringen.
      Der Einzelhaltung ist in vielen Fällen wegen der Wirkung als Quarantäne-Ersatz und der Eingewöhnung an neue Haltungsbedingungen der Vorzug zu geben. Bei einer solchen vorübergehenden inzelhaltung kann die Grundfläche, die sich aus der jeweiligen Dauerhaltungs-Formel ergibt, halbiert werden. Dabei darf jedoch keine der Flächenabmessungen bei Schildkröten die 1,5-fache Panzerlänge, bei Echsen und Krokodilen die 2-fache Kopf-Rumpf-Länge und bei Schlangen die 0,25-fache Gesamtlänge unterschreiten. Die Mindesthöhe kann auf 75 % reduziert werden. Die oben angegebenen absoluten Mindestabmessungen für Terrarien dürfen dabei nicht unterschritten werden.
      Die Gesamtverweildauer unter eingeschränkten Bedingungen beim Groß- und Einzelhändler ist auf drei Monate zu beschränken (Nachweis z. B. anhand von Lieferscheinen oder Rechnungen).
      Für eine vorübergehende Unterbringung beim Groß- und Einzelhändler kann ein Terrarium, welches den Vorgaben für die Dauerhaltung hinsichtlich der Grundfläche und der Ausstattung entspricht, mit dem doppelten bzw. 1,5-fachen Besatz belegt werden.
      Die folgenden gruppenspezifischen Geltungsbereiche sind dabei zu beachten:
      Schildkröten:
      Eine vorübergehend erhöhte, doppelte Besatzdichte ist zulässig für Tiere mit Panzerlängen von 10 cm bis 25 cm, wobei Tiere unter 10 cm Panzerlänge wie 10 cm große Tiere eingestuft werden. Für Tiere mit Panzerlängen über 25 cm gelten die Bedingungen für die Dauerhaltung.
      Echsen:
      Eine vorübergehend erhöhte, 1,5-fache Besatzdichte ist zulässig für Tiere mit Kopf-Rumpf-Längen von 10 cm bis 25 cm, wobei Tiere unter 10 cm Kopf-Rumpf-Länge wie solche eingestuft werden, die eine KRL von 10 cm haben. Für Tiere mit Kopf-Rumpf-Längen über 25 cm gelten die Bedingungen für die Dauerhaltung.
      Bei allen Arten von Geckos und Anolis, die aufgrund ihrer Haftlamellen die Terrarienwandungen nutzen können, kann vorübergehend eine doppelte Besatzdichte erfolgen.
      Das Territorialverhalten von Phelsumen und die damit einhergehende Unverträglichkeit der Tiere wird erfahrungsgemäß kurzfristig durch höhere Besatzdichten unterdrückt. Deshalb kann beim Importeur für eine Zeit von zwei Wochen nach der Einfuhr die Besatzdichte bei Phelsumen auf das 3-fache gesteigert und der Geltungsbereich auf eine Kopf-Rumpf-Länge von 5 cm erweitert werden. Diese Sonderregelung gilt naturgemäß nicht für den Einzelhandel.
      Krokodile:
      Eine vorübergehend erhöhter, doppelte Besatzdichte ist zulässig für Tiere mit Kopf-Rumpf-Längen von 10 cm bis 25 cm. Für größere Tiere gelten die Bedingungen für die Dauerhaltung. Sofern ein Aqua-Terrarium z. B. mit einem Gitter abgedeckt ist, genügt eine Mindesthöhe von 2 Kopf-Rumpf-Längen.
      Schlangen:
      Eine vorübergehend erhöhte, 1,5-fache Besatzdichte ist zulässig für Tiere mit Gesamtlängen von 50 cm bis 150 cm. Tiere, die kleiner als 50 cm sind, werden wie diese eingestuft. Für Tiere mit Gesamtlängen von mehr als 150 cm gelten die Bedingungen für die Dauerhaltung.

    2. Bedingungen für die Durchführung von Reptilienbörsen
      Das Anbieten von Reptilien außerhalb von Zoofachgeschäften ist nur im Rahmen von organisierten Reptilienbörsen zu akzeptieren. Sie werden als Forum für einen direkten Kontakt zwischen Amphibien- und Reptilienzüchtern und interessierten Terrarianern oder allgemein Interessierten durchgeführt. Sie sind als unmittelbarer Austausch von Tieren und Informationen zwischen den Züchtern und zwischen Züchtern und Einsteigern in die Reptilienhaltung gedacht.
      Zielsetzung dieser Reptilienbörsen ist, den Massenimport von Wildtieren einzudämmen und zu selbsterhaltenden Populationen in menschlicher Obhut beizutragen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

      1. Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Exemplaren sind thermostabile Behälter, z. B. Kühlboxen, Styroporboxen o. ä., zu verwenden. Erforderlichenfalls sind diese Behältnisse durch Wärmeakkus oder -flaschen zu temperieren. Die Dauer von Reptilienbörsen ist auf maximal 10 Stunden zu beschränken.
      2. Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar auszulegen:

        1. deutscher Name,
        2. wissenschaftlicher Name,
        3. Herkunft: Nachzucht/Wildfang,
        4. Geschlecht: 1,0/0,1/0,01
        5. Schutzstatus: WA I, WA II, BArtSchV o. ä.

      3. Die Behältnisse müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen:

        1. ausreichende Lüftung,
        2. geeignetes Bodensubstrat für die Aufnahme von Ausscheidungen,
        3. die Größe des Behälters muss ein problemloses Wenden ermöglichen. Als Faustregel bei Echsen gilt mindestens 1,5-fache Kopf-Rumpf-Länge,
        4. die Betrachtung der Tiere soll nur von einer Seite oder von oben möglich sein,
        5. jedes Tier ist einzeln unterzubringen; das gilt auch, wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe abgegeben werden sollen.

      4. In Räumen, in denen Tiere angeboten werden, ist das Rauchen zu verbieten und Zugluft zu vermeiden. Es muss für angemessene Temperatur gesorgt werden.
      5. Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
      6. Das Ausstellen von Gifttieren, die für den Menschen gefährlich sind, soll im Rahmen von Reptilienbörsen in der Regel unterbreiten; ggf. sind solche Tiere in einem gesonderten Raum, einzeln, in geschlossenen Behältern, anzubieten.
      7. Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältern ist ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des Besitzes gestattet, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt.
      8. Das Beklopfen und Schütteln mit Tieren besetzter Behälter ist tierschutzwidrig.
      9. Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm damit beauftragten Person zu beaufsichtigen.
      10. Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, die Verletzungen verursachen können oder für das Tier schmerzhaft sind, sollen in der Regel nicht erfolgen bzw. sind auf ein Minimum zu beschränken.