Es erscheint sinnvoll, Kleinsäuger zu kastrieren, um die geradezu ausufernde Fruchtbarkeit einzudämmen, aber es gibt auch einige Umstände, die eine Kastration aus medizinischen oder verhaltensbedingten Gründen nötig machen:

  • Männliche Kaninchen und Meerschweinchen können nicht in Gruppen gehalten werden, da es früher oder später zu Rangordnungsauseinandersetzungen mit unter Umständen ernsten Verletzungen kommt. Diese Kämpfe lassen sich auch durch die gemeinsame Haltung von Wurfgeschwistern nicht sicher verhindern.
  • Weibliche Frettchen kommen in eine Dauerranz, wenn sie nicht gedeckt werden. Diese führt durch den erhöhten Östrogenspiegel zu nicht behebbaren Knochenmarkserkrankungen und letztendlich zum Tode der Tiere. Alternativ kann eine Hormonbehandlung versucht werden, die bei jeder Ranz wiederholt werden muss.
  • Da sich inzwischen gezeigt hat, dass bei weiblichen Kaninchen, die älter als 3 Jahre sind, bei bis zu 80 Prozent der Tiere bösartige Tumore der Gebärmutter auftreten, wird zunehmend dazu geraten, auch diese zu kastrieren. Bei den Häsinnen wird die Kastration durchgeführt entweder vorbeugend zur Verhinderung des Auftretens von Tumoren etwa ab dem 9. Lebensmonat oder aber, wenn bereits Tumore diagnostiziert sind und der Allgemeinzustand des Tieres eine Operation noch zulässt. Abzuraten von einer Kastration ist, wenn bei der Häsin bereits Metastasen in Lunge, Leber, Knochen oder Gehirn gefunden wurden.

Die Kastration der Heimtiere erfolgt grundsätzlich in Vollnarkose. Leider ist das Narkoserisiko bei Kleinsäugern etwas höher als bei Hund und Katze, trotzdem haben wir heute ein hohes Maß an Sicherheit erreicht.

Bei den männlichen Tieren wird die Kastrationswunde vernäht, damit die Tiere nicht am Samenstrang knabbern oder gar daran ziehen können.

Die Kastration weiblicher Tiere stellt eine Bauchoperation dar und wird außer beim Frettchen selten durchgefürt. Das Vorgehen entspricht dem bei der Kätzin.