Wenn man einen Hund bei sich aufnehmen möchte, gibt es einiges zu beachten. Zuerst ist zu klären, ob man überhaupt die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um ein Tier zu halten. Weitere Punkte sind:

All diese Punkte müssen bedacht werden, wenn man mit seinem Hund ein entspanntes Miteinander leben möchte.

Erziehung
In der Regel werden Welpen mit etwa 8 Wochen vom Züchter abgegeben. Vorher ist es laut Tierschutz-Hundeverordnung § 2 Satz 4 nicht erlaubt, später ist es häufig schwierig, den Welpen angemessen zu sozialisieren, denn die Prägephase endet mit etwa 16 Wochen.

Daher ist es sinnvoll, in den ersten Wochen eine Welpengruppe zu besuchen, denn nur so lernt der Welpe, dass Hunde sehr unterschiedlich aussehen können und sich sehr unterschiedlich verhalten. Später sollte man in eine Hundeschule wechseln, damit die Ausbildung fortgesetzt und vertieft werden kann.

Und für zuhause gibt es die 10 Gebote für die Hundeerziehung, mit denen sich jeder Neuling ausführlich beschäftigen und diese verinnerlichen sollte.

Gesundheitliche Vorsorge

  • Rasseauswahl
    Schon bei der Auswahl der Rasse kann man sich etliche Probleme ins Haus holen: Es gibt Rassen (z. B. Möpse, Französische Bulldoggen, Boxer), bei denen die Köpfe so kurz gezüchtet worden sind, dass die Tiere unter chronischer Atemnot leiden (Brachycephalensyndrom). Bei diesen Tieren müssen die Atemwege häufig erst durch eine aufwendige und kostspielige Operation freigemacht werden, bevor die Hunde normal leben können, außerdem treten regelmäßig Geburtsprobleme auf. Bei anderen Hunden (z. B. Deutscher Schäferhund) ist die Rückenlinie so stark abfallend gezüchtet worden, dass diese Tiere nie normal laufen können.
  • sogenannte "Wühltischwelpen"
    Besonders auf den sog. Polenmärkten werden Welpen zu Preisen von 20,-- oder 50,-- Euro angeboten. Diese Tiere können nicht vernünftig gezüchtet und/oder entwurmt und geimpft sein, denn zu diesen Preisen kann das niemand.
    Die Hunde stammen in der Regel aus dem Ausland und haben bereits hochgradige psychische und/oder gesundheitliche Störungen. Häufig sind sie schon schwerkrank oder werden es kurz nach dem Kauf. Es ist nicht selten, dass die Hunde innerhalb weniger Tage sterben, oder, wenn sie überleben, ein Leben lang anfällig oder verhaltensauffällig bleiben.
  • Parasiten
    Jeder Welpe bringt Parasiten mit, meist handelt es sich um Spulwürmer. Diese werden schon von der Mutter über die Nabelschnur oder die Milch zu Tausenden als Larven auf die Welpen übertragen. Leider entwickeln sich nicht alle sofort zu erwachsenen Würmern, legen Eier und sterben dann an Altersschwäche. Das wäre schön, aber die Spulwürmer haben eine viel raffiniertere Überlebensstrategie: Die meisten Larven verkapseln sich als Dauerlarven in der Muskulatur des Hundes. Bei jedem Stress (vor allem Trächtigkeit, aber auch Umzüge, Zahnwechsel, Pubertät, Läufigkeit, Infektionen usw.) entwickeln sich einige Larven weiter, so dass der Hund für mindestens 10 Jahre mit Spulwürmern versorgt ist und immer wieder Eier ausscheidet. Diesen Kreislauf kann man nur durch regelmäßige Entwurmungen unterbrechen, im ersten halben Jahr alle 4 - 6 Wochen, im 2. Halbjahr alle 6 - 8 Wochen, danach alle 3 Monate.
    Ausnahme: Der Hund hat Kontakt zu kleinen Kindern (bis etwa 10 Jahre), alten Menschen oder chronisch Kranken. Dann sollte man alle 4 Wochen entwurmen, um einer Spulwurmerkrankung des Menschen vorzubeugen. Gesunde Erwachsene töten aufgenommene Spulwurmlarven durch ihr Immunsystem ab, die o. g. Menschen sind dazu nicht in der Lage. Dann wandern die Larven im Menschenkörper auf der Suche nach einem Hundedarm, den sie nicht finden können. Irgendwann verkapseln sie sich in gut durchblutetem Gewebe, um darauf zu warten, von einem Hund gefressen zu werden und sich weiterentwickeln zu können. Dafür wählen sie häufig die Netzhaut der Augen, die dadurch zerstört wird. Weitere Informationen
    Weitere Parasiten sind z. B. Bandwürmer, Giardien, Flöhe oder Zecken. Diese treten meistens später auf, da sie in oder nach der Welpenzeit erworben werden, und sollten dann behandelt werden.
  • Impfungen
    Die erste Impfung (gegen Parvovirose, Staupe, Leptospirose, Hepatitis und evtl. Zwingerhusten) erhalten die Welpen in der Regel mit 8 Wochen noch beim Züchter, Auffrischungsimpfungen sind nach 4 Wochen und nach den Deutschen Impfempfehlungen für Kleintiere nach 8 Wochen (wenn der Welpe bei der Erstimpfung jünger als 12 Wochen war) erforderlich.
    Mit der Auffrischung nach einem Jahr wird die Grundimmunisierung abgeschlossen. Auffrischungsimpfungen müssen gegen Leptospirose und Zwingerhusten jährlich, gegen die restlichen Erkrankungen alle 3 Jahre erfolgen.
    Mit einem halben Jahr können dann noch die Impfungen gegen Tollwut und/oder Borreliose erfolgen. Auch diese müssen aufgefrischt werden. Weitere Informationen
  • Zahngesundheit
    Da Hunde nicht kauen wie wir, sondern ihr Futter nur grob zerkleinern und dann herunterschlingen, werden die Zähne nicht durch Kauen gereinigt. Daher kommt es häufig zur Zahnsteinbildung mit Zahnlockerung und dem Ausfall gesunder Zähne. Die einzig sinnvolle Vorbeugung besteht in möglichst täglichem Zähneputzen.


Rechtliche Aspekte

  • Hundesteuer
    Mit Vollendung des 3. Lebensmonats muss der Welpe bei der kommunalen Hundesteuerstelle angemeldet werden und nachfolgend muss Hundesteuer entrichtet werden. Die Höhe der jährlichen Steuer legen die Kommunen in ihren Hundesteuersatzungen fest.
  • Chippflicht
    In Niedersachsen gehaltene Hunde müssen spätestens mit 6 Monaten mit einem Mikrochip versehen werden, um eine Identifizierung möglich zu machen. Den Chip implantiert der Tierarzt. Zwar nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall sinnvoll ist die Anmeldung bei einem der europäischen Haustierregister, z. B. Tasso, damit der Hund wieder nach Hause vermittelt werden kann, wenn er entlaufen sollte. Denn genau diese Aufgabe leistet das Niedersächsische Zentralregister nicht!
  • Anmeldung beim Land Niedersachsen
    Die Nummer des Mikrochips muss ebenfalls mit Ablauf des 6. Lebensmonats beim Zentralen Hunderegister des Landes Niedersachsen kostenpflichtig gemeldet werden. Dies kann online erfolgen (Kosten: 17,26 Euro) oder per Telefon, Fax oder Post (Kosten: 27,97 Euro). Für die Meldung erforderlich sind Name und Anschrift des Halters sowie Rasse, Geschlecht, Alter und Chip-Nr. des Hundes.

    KSN Kommunales Systemhaus Nierdersachsen GmbH
    Elsässer Str. 66
    26121 Oldenburg
    Tel.: 0441-390 10 400
    Fax: 0441-390 10 401
    Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Web: www.hunderegister-nds.de
  • Haftpflichtversicherung
    Für Hunde, die älter sind als 6 Monate, muss eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Niedersächsisches Hundegesetz). Die Deckungssumme muss für Personenschäden mindestens 500.000 und für Sachschäden mindestens 250.000 Euro betragen.
  • Der Sachkundenachweis
    Wer in Niedersachsen erstmalig einen Hund halten will, muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Ausnahme: Diese Anordnung gilt nicht für Menschen, die in den 10 Jahren vor dem 01. Juli 2013 für mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
    Die Prüfung wird von vom Landkreis zugelassenen Prüfern abgenommen und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen und besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen. Die praktische Prüfung wird mit dem Hund während des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt. Bei Nichtbestehen können beide Teile beliebig oft wiederholt werden.
    Ich bin durch den Landkreis Cuxhaven als Prüferin für die Abnahme des Sachkundenachweises für Hundehalter zugelassen.